Kontakt
office@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-0

Anmeldung:
Erste Anwaltliche Auskunft
(Montag bis Mittwoch ab 08:00)

beratung@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-46

Klient:innenservice
(Donnerstag ab 08:00)

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Kontakt

Die Rechtsanwaltskammer Wien befindet sich in

1010 Wien, Ertlgasse 2 / Ecke Rotenturmstraße

2.Stock:
Buchhaltung, Disziplinarrat, Einlaufstelle, Empfang, Sekretariat, Verfahrenshilfe

1. Stock:
Elektronisches anwaltliches Treuhandbuch, Mitgliederverwaltung, Nummernausgabe, Technische Abteilung/Zustelldienst

Erdgeschoss (linker Hauseingang):
Erste anwaltliche Auskunft, Klientenservice

Sie erreichen uns

mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
U1 und U3 (Station Stephansplatz), U4 (Station Schwedenplatz), Citybus

unter der Telefonnummer
Kammeramt : +43 1 533 27 18 0
unter der Telefaxnummer +43 1 533 27 18 / 44

Erste anwaltliche Auskunft und Klientenservice: +43 1 533 27 18 46

Elektronisches anwaltliches Treuhandbuch:
+43 1 533 27 18 / 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19
unter der Telefaxnummer +43 1 533 03 82 / 99

E-Mail office@rakwien.at 

Parteienverkehr

Die Rechtsanwaltskammer Wien hat den Parteienverkehr unter Einhaltung der Empfehlungen der Bundesregierung ab 11.05.2020 schrittweise wieder aufgenommen:
  
Es sind jedoch weiterhin Einschränkungen und Schutzmaßnahmen erforderlich, deren Einhaltung dringend geboten ist.

Persönlicher Parteienverkehr ist vorläufig nur mit entsprechender Terminvereinbarung bzw. Anmeldung möglich.

Eine diesbezügliche Anfrage richten Sie bitte telefonisch (die jeweilige Durchwahl ist unter https://www.rakwien.at/?seite=kammer&bereich=organisation abrufbar) oder per E-Mail direkt an die betroffene Abteilung (zB Mitgliederverwaltung: mgv@rakwien.at;Treuhandbuch: eathb@rakwien.at).
  
Abschließend bitten wir um Verständnis, dass der persönliche Parteienverkehr auf notwendige, unaufschiebbare Angelegenheiten (insbesondere Abholung sowie Freischaltung von Ausweisen; Abgabe von besonders dringlichen Dokumenten, bei denen eine postalische Übermittlung nachteilig wäre) zu beschränken ist. Für alle anderen Anliegen wird auf den Schriftverkehr oder eine telefonische Kontaktaufnahme verwiesen.
 


Normalparteienverkehrszeiten (Achtung: derzeit ausgesetzt!):

Parteienverkehrszeiten aller Abteilungen:
Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Aufgabe von Poststücken außerhalb der Parteienverkehrszeiten:
Außerhalb der angegeben Parteienverkehrszeiten haben Sie die Möglichkeit, Schriftstücke beim Empfang / 2.Stock, Montag bis Donnerstag bis 16.00 Uhr, sowie Freitag bis 13.00 Uhr abzugeben.

Termine für unsere Mitglieder außerhalb der Parteienverkehrszeiten:
Für Ihre Anliegen außerhalb der Parteienverkehrszeiten stehen wir gerne nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung. Bitte nehmen Sie hierfür mit der jeweiligen Abteilung Kontakt auf.



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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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