Unsere Position, unsere Meinung
Die Wiener Rechtsanwaltskammer vertritt nicht nur die Interessen aller in Wien niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sondern fungiert auch für Bürgerinnen und Bürger, die rechtlichen Rat suchen, als Servicestelle.Scheidung
Nach dem letzen gemeinsamen Urlaub ist man zu der Erkenntnis gekommen, dass es einfach miteinander nicht mehr geht. Viele sind in dieser Situation ratlos und wissen einfach nicht weiter bzw. wissen nicht wo kompetente Information zu bekommen ist. Nun muss guter Rat nicht teuer sein.
Zunächst sollte man sich klar werden, ob der Entschluss sich zu trennen unumstößlich ist und keine Chance auf Versöhnung besteht. Sobald man diese Entscheidung für sich selbst getroffen hat, sollte man die Beratung eines Rechtsanwalt es in Anspruch nehmen.
Um eine umfassende Beratung gleich bei der ersten Besprechung zu erhalten benötigt der Anwalt natürlich möglichst vollständige Unterlagen. So ist es wichtig das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen möglichst umfassend angeben zu können, zu wissen auf welcher Bank Konten oder Sparbücher bestehen, welche Liegenschaften vorhanden sind, eine Aufstellung über die bestehenden Versicherungen zu haben, Daten der Fahrzeuge und eventuell den aktuellen Eurotaxwert zu kennen, über den Verdienst des Ehepartners bescheid zu wissen, die Schulden möglichst genau angeben zu können, wobei hier insbesondere wichtig ist zu wissen für welche Schulden man auch persönlich haftet. Es ist daher oft zweckmäßig die Darlehensverträge in Kopie mitzubringen. Gemeinsame Girokonten auf denen beide Parteien zeichnungsberechtigt sind sollte man kennen, einschließlich des aktuellen Kontostandes. Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder sowie Meldezettel sollten dem Anwalt in Kopie übergeben werden. Wenn die gemeinsame Wohnung eine Mietwohnung ist, ist auch der Mietvertrag bei der Besprechung hilfreich.
Mit diesen Unterlagen ausgestattet kann der Rechtsanwalt eine umfassende und kompetente Beratung erteilen.
Der Rechtsanwalt legt dem Mandanten die Rechtslage dar, berät über die Möglichkeit und Kosten der Scheidungsklage, über die Voraussetzungen für Ehegattenunterhalt, klärt den Mandaten darüber auf, welche Regelungen betreffend die Obsorge für die Kinder es gibt, wie sich der Kindesunterhalt berechnet und wie das gemeinsame Vermögen sowie eventuelle Schulden zu teilen sind. Er wird darlegen unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf die Ehewohnung besteht.
Zunächst ist zu klären, ob die Parteien eine einvernehmliche Scheidung anstreben. Dazu müssen die Parteien über die Scheidungsfolgen einen Vergleich schließen, der Regelungen darüber enthält, wem die Ehewohnung verbleibt, bei wem die Kinder künftighin wohnen werden, wie viel Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zu zahlen ist, ob es einen Ehegattenunterhalt gibt und wie das gemeinsam Vermögen aufgeteilt wird, bzw. von wem die eventuelle Schulden zurückbezahlt werden. Sollten man meinen, dass eine Einigungsmöglichkeit besteht macht es Sinn den Rechtsanwalt einen Scheidungsvergleich erstellen zu lassen, den man dann dem Partner vorlegt und diesen dann auch eventuell unter Beisein des Rechtsanwalts nochmals gemeinsam erörtert.
Eine einvernehmliche Scheidung sollte von beiden Partnern angestrebt werden, überhaupt im Fall gemeinsamer Kinder die ja auch nach der Scheidung Eltern haben, die sich eine Gesprächsbasis bewahren müssen.
Sollte eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich sein, weil ein Ehepartner die Scheidung nicht möchte oder über den Scheidungsvergleich kein Einvernehmen gefunden wird, so bleibt nur die Scheidungsklage. Auch hier berät der Anwalt über die Scheidungsgründe, den Gang eines Scheidungsverfahrens, dessen Dauer und Kosten. Für viele Parteien ist es überraschend, dass wenn es zu keine einvernehmlichen Scheidung kommt, erst im Zuge des Verfahrens über die Scheidungsklage das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe geklärt wird, bevor es überhaupt zur Aufteilung des gemeinsamen Vermögens kommt. Es kann daher in so einem Fall lange dauern bis ein Ehepartner dann eine Ausgleichszahlung z.B. für die Ehewohnung erhält.
Die Rechtsanwältin und der Rechtsanwalt wird stets bemüht sein, für den Mandanten die beste und auch günstigste Lösung zu finden.


