Service
Die Wiener Rechtsanwaltskammer sieht sich als Servicestelle für alle, die rechtlichen Rat suchen.Unentgeltliche "Erste Anwaltliche Auskunft" ab 26.09.2022 bis auf weiteres eingestellt!
Die Delegiertenversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages hat am 22.9.2022 beschlossen, dass die unentgeltliche „Erste Anwaltliche Auskunft“ mit Montag, 26.9.2022 ausgesetzt wird. Dies deswegen, da das Justizministerium seit eineinhalb Jahren die längst notwendige Inflationsanpassung der Tarifansätze für diese unentgeltliche Arbeit, die 40.000 Bürgerinnen und Bürgern kostenlos in der Verfahrenshilfe, der Ersten Anwaltlichen Auskunft“ und in der Opferberatung zu Gute kommt, verweigert. Seitens der Rechtsanwaltschaft wird vom Bundesministerium die Anpassung der Pauschalvergütung für die erbrachten Verfahrenshilfeleistungen gefordert und die damit verbundene Wertsicherung der Tarifansätze. Die letzte Erhöhung gab es 2016, seither betrug die Inflation 20 Prozent. Die Leidtragenden dieses Wertverlustes sind Bürgerinnen und Bürger, die sich erfolgreich in einem Zivilverfahren durchsetzen konnten. Denn deren Kostenersatz bemisst sich nach den gesetzlichen Tarifansätzen. Sie bekämen heute um 20 Prozent weniger Kostenersatz als ihnen per Gesetz zustehen würde. Diese Forderungen wurden bei der Politik schon seit einiger Zeit deponiert, ohne Erfolg.
Für die Entgegennahme von mündlichen Klagen, Anträgen und Erklärungen in Streit- und außerstreitigen Angelegenheiten sowie in Privatklagesachen wenden Sie sich bitte zu den Amtstagen gemäß §54 Abs 1 Geo ausschließlich an das jeweilige Bezirksgericht.
Amtstage finden an den Wiener Bezirksgerichten grundsätzlich am Dienstag vormittags statt, wobei eine (telefonische) Voranmeldung zweckmäßig ist. Wie der oben zitierten Bestimmung zu entnehmen ist, können bei diesen Amtstagen vor allem keine Auskünfte zu allgemeinen Rechtsthemen erteilt werden.
Wir halten Sie auf dem Laufenden, ab wann die Erste Anwaltliche Auskunft wieder stattfinden kann.