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Die Wiener Rechtsanwaltskammer

Die Wiener Rechtsanwaltskammer vertritt nicht nur die Interessen aller in Wien niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sondern fungiert auch als Servicestelle für alle, die rechtlichen Rat suchen.

Im Dienste der Mitglieder

Die Rechtsanwaltskammer Wien setzt sich für die Interessen aller in Wien niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein.

Schwerpunkte der Rechtsanwaltskammer Wien


Vertrauens-Checkpoint und Gleichbehandlungsbeauftragte der RAK Wien

Ansprechperson Vertrauens-Checkpoint der RAK Wien:

Dr. Alma Steger
Rechtsanwältin
Stallburggasse 4
1010 Wien
T: +43 (1) 533 7 111-0
office@almasteger.at
www.almasteger.at


Ansprechperson Gleichbehandlungsbeauftragte der RAK Wien: 
Dr. Anika Loskot
Rechtsanwältin
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Anika Loskot
Möllwaldplatz 4/10+11
1040 Wien
T: +43 1 235 10 71
office@kanzlei-loskot.at
www.dr-anika-loskot.at
 

Hinweisgeber-System - Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (§ 20a DSt)

 In Umsetzung von § 20a des Disziplinarstatuts für Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsanwärter und Rechtsanwaltsanwärterinnen (DSt) in der Fassung BGBl I Nr 19/2020 hat die Rechtsanwaltskammer Wien ein Hinweisgebersystem zur Meldung eines Verdacht eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung, die der Verhinderung oder der Bekämpfung der Geldwäscherei (§ 165 StGB) oder der Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB) dienen, eingerichtet. Meldungen und Anzeigen werden vertraulich behandelt. § 20a DSt lautet:


§ 20a. (1) Die Rechtsanwaltskammer hat zumindest einen sicheren Kommunikationskanal zur Verfügung zu stellen, der gewährleistet, dass die Identität der Personen, die den Verdacht eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung, die der Verhinderung oder der Bekämpfung der Geldwäscherei (§ 165 StGB) oder der Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB) dienen, anzeigen oder melden, nur der Rechtsanwaltskammer oder dem Disziplinarrat bekannt wird; die nach den anzuwendenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen dem Beschuldigten sowie sonstigen Verfahrensbeteiligten eingeräumten Rechte bleiben davon unberührt. Der Schutz personenbezogener Daten gemäß den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung sowohl für die Person, die die Verstöße meldet, als auch für den Beschuldigten ist nach Maßgabe des § 20 Abs. 4 zu gewährleisten.

(2) Die Rechtsanwaltskammer und der Disziplinarrat haben dafür vorzukehren, dass die im Weg eines Kommunikationskanals nach Abs. 1 einlangenden Meldungen oder Anzeigen vertraulich weiterbehandelt werden.

Klicken Sie hier um zum Hinweisgeber-System weitergeleitet zu werden.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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