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Blawg

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14.02.2011 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
Der Gute bin ich

660.000 Zuschauer hatte die ORFSendung „Im Zentrum“ am 30. Jänner 2011 zum Thema „Grasser – Täter oder Opfer“. Ein erstaunlicher Titel, denn die Öffentlichkeit ist nicht dazu da, zu verurteilen. Ihre Aufgabe ist es aber auch nicht, frei zu sprechen. Dafür gibt es unabhängige Gerichte, die objektiv nach Abwägung aller Beweisergebnisse eine Entscheidung zu treffen haben. Objektivität war nicht das Motto dieser Sendung, nicht einmal die Moderatorin fühlte sich dazu berufen. Jeder erzählte, unterstellte und beleidigte aus seinem subjektiven Empfinden. Mit einer Ausnahme! Der Präsident der Staatsanwälte, der mit Sicherheit auch subjektive und menschliche Empfindungen hatte, kehrte diese nicht nach außen, sondern blieb sachlich und der Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Denn das Ermittlungsverfahren, in dem erst Beweise gesammelt werden, ist grundsätzlich geheim. Im Unterschied zum Hauptverfahren, in dem die Beweise sowohl für Medien als auch für jeden Bürger öffentlich präsentiert werden. Bei all den Diskussionen, die nach dieser Sendung folgten, ging ein gewichtiges Thema völlig unter. Nämlich die völlig berechtigte Beschwerde Grassers, dass in seinem Fall das Amtsgeheimnis ständig gebrochen wird. Wiederholt könne er in Medien geheime Aktenteile eins zu eins abgedruckt lesen. In diesem Punkt hat er nicht nur für sich, sondern für viele Betroffene in der Vergangenheit und in der Zukunft gesprochen. Umso erstaunlicher, dass dieses Thema nicht sofort aufgegriffen und Maßnahmen angekündigt wurden, wie dies zukünftig zu verhindern ist. Der lakonische Hinweis, es hätten so viele Personen Zugriff auf den Akt und man könne daher auch nicht eruieren, wer die Aktenteile weitergibt, kann in einem Rechtstaat nicht akzeptiert werden. Auch dann nicht, wenn gleichzeitig dazu gesagt wird, dass ein Verfahren gegen unbekannte Täter eingeleitet werde. Jeder Bürger kann erwarten, dass ihn der Staat auch vor der Begehung derartiger Delikte schützt, insbesondere in der für sein Leben so existentiell bedrohlichen Situation eines Verdächtigen. Es ist Pflicht sämtlicher in Betracht kommender Stellen, Vorkehrungen dagegen zu treffen, dass Akten weitergegeben werden. Eine Möglichkeit würde darin bestehen, die Akten entsprechend zu markieren, um ihre Herkunft eruieren zu können. Die Rechtsanwaltschaft ist jederzeit bereit, an einem derartigen Projekt mitzuarbeiten und ihre Ideen einzubringen. Das Bundesministerium für Justiz hat das Problem nach der Sendung „Im Zentrum“  anderweitig geortet – nämlich in der mangelnden rechtlichen Möglichkeit für die Staatsanwaltschaft im Rahmen des Ermittlungsverfahrens öffentliche Auskünfte aus dem Akt zu erteilen. Unter dem Schlagwort „Wir sind die Guten“ soll unter anderem der Medienerlass gelockert werden. Das geht in die falsche Richtung. Nicht mehr Öffentlichkeit sondern die Rückkehr zur möglichst undurchlässigen Verschwiegenheit im Ermittlungsverfahren ist gefordert. Denn während des Ermittlungsverfahrens kann – der Unschuldsvermutung sei Dank – noch jeder sagen: Der Gute bin ich.

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