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Blawg

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25.01.2011 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Stefan Prochaska,
Es geht uns gut!

Das Budgetbegleitgesetz wurde beschlossen. Wir Rechtsanwälte haben uns lautstark gegen die unseres Erachtens unausgewogenen Maßnahmen ausgesprochen, weil dadurch der Zugang zum Recht erschwert werden und ausgabenseitig viel zu wenig eingegriffen würde. Wir waren und wir sind immer noch der  Meinung, dass es nicht ausgewogen ist, den Bürgern den Zugang zum Recht durch überhöhte Gebühren massiv zu erschweren! So werden die Gerichtsgebühren massiv angehoben und der Bürger soll pro Kopie einer Seite sogar einen(!) Euro bezahlen. Wenn er oder sein Anwalt selbst scannt oder fotografiert „nur“ fünfzig Cent. Die Höhe dieser Gebühren kann durch die entstandenen Kosten nicht gerechtfertigt werden. Jedes professionelle Copy Center würde sich darum reißen, zu solch stattlichen Sätzen arbeiten zu dürfen. Wahrscheinlich wäre bei einem Copy Center sogar das Botenservice für den Transport der Gerichtsakten und der Kopien frei Haus im Preis inkludiert. Man kann es drehen und wenden wie man will. Hier wird dem Bürger in die Tasche gegriffen! Wir waren und sind auch immer noch der Meinung, dass hier eine Verletzung des im Verfassungsrang stehenden Rechts auf ein faires Verfahren vorliegt: Bürger müssen viele hundert, unter  Umständen sogar viele tausend Euro ausgeben, um durch die zwingend notwendige Kenntnis der Akten überhaupt in der Lage zu sein, ihre Rechte geltend zu machen und zu verfolgen. Wir waren und sind auch immer noch der Meinung, dass die Maßnahmen nicht sozial verträglich und ausgewogen sind. Die in der öffentlichen Diskussion viel gescholtenen Reichen werden es nicht spüren, die sozial Schwächsten werden durch die Verfahrenshilfe von diesen Gebühren befreit sein und der Mittelstand wird viel, sehr viel, zahlen müssen, um zu seinem Recht zu kommen. Dies wiegt umso schwerer, als das österreichische Justizressort im internationalen Vergleich auch vor dem Budgetbegleitgesetz ausgezeichnet finanziert war. Wir waren und sind schließlich immer noch der Meinung, dass der Staat nicht darum herum kommen wird, sich mit den seit Jahrzehnten fälligen Strukturreformen zu befassen. Wir Rechtsanwälte haben seit Jahren Vorschläge parat, die helfen könnten, dieses Ziel umzusetzen, die aber bisher nicht aufgegriffen wurden. Der elektronische Akt bei Gericht würde Verfahren vereinfachen und beschleunigen sowie den umweltschädlichen Papierkrieg reduzieren. Der vollstreckbare Anwaltsvergleich würde Gerichte entlasten, wie die Erfahrungen aus anderen Ländern beweisen. Was im Justizressort im Kleinen nicht gemacht wird, wird leider auch im Großen nicht kommen: Strukturreform! Genau das wird unser aller Problem bleiben und die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs wird weiter sinken, wodurch unser aller Wohlstand gefährdet wird. Andere Länder, die ihre Hausaufgaben durch ambitionierte Strukturreformen jetzt machen, werden aufholen oder gar vorbei ziehen. Es geht uns gut! Die Frage ist nur: Wie lange noch....

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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