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hier finden sie die Blawgeinträge.13.12.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Michael Auer,
SOS Justiz
Die Regierungsvorlage des Budgetbegleitgesetzes 2011 enthält im Art. 48 Änderungen des Rechtspraktikantengesetzes, die weitreichende Konsequenzen mit sich bringen. Die Gerichtspraxis soll von 9 auf 5 Monate verkürzt werden. Weiters soll die Gerichtspraxis nur mehr für Personen vorgesehen sein, die diese Ausbildung gesetzlich als Berufs-, Ernennungs- oder Eintragungserfordernis benötigen. Dazu kommt, dass der Ausbildungsbeitrag ab 1. Juli 2011 statt € 1.274,20 pro Kalendermonat nur mehr € 1.035,- beträgt. Hauptgesichtspunkt dieser Regelung soll sowohl eine budgetäre Entlastung, als auch eine Besserung des Platzmangels an vielen Gerichten sein. Nach einer 5-monatigen Ausbildung bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft können Rechtspraktikanten auch beim Oberlandesgericht, bei einer Justizanstalt oder beim Bundesministerium für Justiz ausgebildet werden. Davon ausgenommen bleibt der Oberste Gerichtshof, obwohl gerade die Tätigkeit an diesem Gericht sowohl für die wissenschaftliche Berufsvorbereitung als auch für die Praxis besonders lehrreich wäre. Rechtspraktikanten sind für den gesamten Bereich der Justiz ein wichtiger Personalbestand. Es macht überhaupt keinen Sinn, gerade bei der Ausbildung zu sparen, weil die Verkürzung der Ausbildungszeit und die massive Herabsetzung des Ausbildungsbetrages dazu führen werden, dass sich der Zugang zum Beruf des Richters, Rechtsanwaltes und Notars drastisch reduzieren wird. Die Folge davon ist, dass ohne den entsprechenden Nachwuchs die anfallende Arbeit nicht, jedenfalls nicht in der gesetzlich geforderten Zeit und Qualität, erledigt werden kann. Das, was die Justiz heute einspart, wird sie in naher Zukunft mit vermehrten Kosten und Ausgaben belasten. Die Auswahl des Berufsnachwuchses muss zwangsläufig an Qualität einbüßen. Heute schon ist absehbar, dass die Folgen Kostensteigerungen mit sich bringen werden. Mit dieser geplanten Änderung steht auch dem einzelnen Rechtspraktikanten nicht genügend Zeit zur Verfügung, eine für sein weiteres Leben doch bedeutsame Berufswahl zu treffen. Dienstgeber wie auch Dienstnehmer sind aufgrund dieser Verkürzung in ihrer dienstrechtlichen wie auch persönlichen Prognose erheblich eingeschränkt, was sich erst in weiterer Zukunft, auch beim Wechsel zwischen den Berufen, bemerkbar machen wird. Sparen ist gut und wichtig, aber jungen, im Aufbau befindlichen Juristen das Entgelt um fast ein Viertel zu kürzen, ist schlichtweg falsch. Der politische Wille, der sich zumindest mittelfristig nachvollziehen lassen sollte, muss überdacht werden. Es entsteht der Eindruck, als wollten wir einen in Qualität und Quantität reduzierten Nachwuchs.