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Blawg

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06.12.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
Zum Tag der Menschenrechte

Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) in Straßburg hat alle Staaten Europas, also auch Österreich, aufgefordert, Asylwerber, die über Griechenland nach Europa gelangt sind, derzeit generell nicht zurückzuschicken, da ihnen dort nach Berichten des Europarates ein konkretes Risiko droht, Opfer willkürlicher Polizeigewalt, gefoltert und
misshandelt zu werden. Zum Unterschied von anderen europäischen Staaten hat das Innenministerium entschieden, diesem Ersuchen nicht nachzukommen. Lediglich in Einzelfällen, wenn es dem Asylwerber gelingt, eine konkrete Bedrohung nachzuweisen, soll die Rückschiebung ausgesetzt werden. Der EGMR hat nun angekündigt, jede einzelne derartige Rückschiebung zu verbieten. Ein derartiger Akt hat allerdings zur Voraussetzung, dass eine Beschwerde beim EGMR eingebracht wird, verbunden mit einem Antrag auf vorläufigem Rückschiebestopp. Und das setzt wieder voraus, dass die Betroffenen entsprechend rechtlich beraten werden. Genau daran scheitert Österreich jedoch. Denn rechtliche Beratung für Schubhäftlinge ist derzeit offensichtlich politisch nicht gewollt. Lediglich jene Personen, die sich direkt mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen können, kommen in den Genuss einer objektiven, weil unabhängigen rechtlichen Information. Und das sind nur wenige. Alle anderen werden vom Verein Menschenrechte – bezahlt durch das Bundesministerium für Inneres – betreut. Rechtsberatung ist dabei de facto in der Praxis nicht inkludiert. Aufgrund der derzeitigen Situation mit Griechenland möchten RechtsanwältInnen einen unentgeltlichen Beratungsdienst für Schubhäftlinge organisieren, um sicherzustellen, dass jeder einzelne seine Rechte in Anspruch nehmen kann. Sie scheitern daran, dass sie keinen Zugang zu diesen Personen haben. Denn sie sind von der Umwelt abgeschottet und werden es zukünftig durch die Anwesenheitsplicht in den Erstaufnahmestellen noch viel mehr sein. Am 9. 12. 2010 werden im Festsaal des Bundesministeriums für Justiz von der  Österreichischen Liga für Menschenrechte die Menschenrechtspreise 2010 für besonderes Engagement zur Umsetzung der Menschenrechte vergeben. Einer der Preisträger ist das Team der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung. Der Preis würdigt den besonderen Einsatz des teils ehrenamtlich arbeitenden Teams für Flüchtlinge und Deserteure. Diese Wertschätzung ist wichtig – zeigt sie doch, dass der Einsatz für in unserem Land gestrandete Menschen wichtig und richtig ist. Sie alleine ist aber nicht genug. Verbinden wir diese Feier mit einer deutlichen Botschaft, dass der derzeitige Zustand mangelnden Zugangs der Schubhäftlinge zu rechtlicher Information durch unabhängige Rechtsanwälte in unserem Rechtsstaat inakzeptabel und unerträglich ist und einem fairen Verfahren widerspricht. Das sollten wir uns nicht erst von Straßburg sagen lassen müssen. *Denn: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948)

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12.10.2015 | Mail an den Autor

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Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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