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hier finden sie die Blawgeinträge.29.11.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Stefan Prochaska,
Es geht uns gut!
Mit dem aktuell vorgelegten Entwurf des Budgetbegleitgesetzes soll der Spagat zwischen Budgetkonsolidierung einerseits und Sicherung des Wirtschaftsstandortes andererseits gelingen. Zusätzlich sollen die Maßnahmen sozial verträglich sein.
Diese Ziele alle zugleich zu erreichen, ist eine schwierige, vielleicht sogar unmögliche Aufgabe.
Wir Rechtsanwälte stehen zum Prinzip der Umverteilung und es ist auch klar, dass in einer derart schwierigen Phase nach der großen Krise jeder seinen Beitrag leisten muss.
Dennoch sind die im Entwurf geplanten Maßnahmen nicht ausgewogen und sehen vor allem einnahmenseitig vieles, ausgabenseitig aber zu wenig vor.
So ist es nicht ausgewogen, den Bürgern den Zugang zum Recht durch überhöhte Gebühren massiv zu erschweren, indem Gerichtsgebühren stark angehoben werden. Geradezu brutal sticht dabei hervor, dass der Bürger auch in Zukunft pro Kopie einer Aktenseite einen Euro und pro Ablichtung einer Seite durch ein vom Bürger oder dessen Rechtsanwalt selbst vorgenommenes Foto oder einen selbst durchgeführten Scan fünfzig Cent bezahlen soll. Diese Gebühren halten einem Vergleich mit den von Copy Shops für die gleiche Leistung verrechneten Gebühren nicht stand.
Es wird somit unter dem Anschein einer Verrechnung von Kosten massiv beim Bürger abgeschöpft. Sicherlich wird dies die Einnahmen im Justizressort stützen, aber um welchen Preis? Der Zugang zum Recht wird massiv erschwert, der Bürger muss viele hundert, bei umfangreichen Akten sogar viele tausend Euro ausgeben, um überhaupt zu erfahren, welchen Inhalt ein Akt hat. Wir sind der Meinung, dass hier eine Verletzung des im Verfassungsrang stehenden Grundrechts auf ein faires Verfahren vorliegt.
Die sozial Schwächsten werden zwar im Rahmen der Verfahrenshilfe davon befreit sein, der Mittelstand wird aber zahlen müssen. Schließlich stoßen derartige Maßnahmen besonders auf, weil der Entwurf des Budgetbegleitgesetzes kaum Strukturreformen vorsieht.
Wir Rechtsanwälte haben unseren Beitrag bereits geleistet und kommunizieren etwa mit Gerichten seit Jahren elektronisch, bei Gericht existiert aber bis heute kein elektronischer Akt. Hier wird seit Jahren Potential zu sparen vernachlässigt.
Wir Rechtsanwälte schlagen seit Jahren den vollstreckbaren Anwaltsvergleich vor, der Entlastung der Gerichte bringen würde und auch in anderen Ländern funktioniert, er wurde auch dieses Mal nicht eingeführt.
Ohne umfangreiche Strukturreformen wird es nie gelingen, Österreich auf Kurs zu halten. Vielleicht geht es uns einfach noch zu gut, der Leidensdruck ist vielleicht noch nicht groß genug, um die heißen Eisen anzupacken. Aber was muss und kann noch geschehen? Ich dachte, dass die große Krise endlich Strukturreformen zur Folge haben wird. Weit gefehlt.
Es geht uns gut!