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28.10.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Stefan Prochaska,
Compliance

Die Risiken für Unternehmen verändern sich laufend und sind geprägt von zunehmender Regulierung, Erweiterung der Pflichten für die Vorstände und Geschäftsführer, Verlagerung der
Kontrollpflichten in die Unternehmen und der persönlichen Haftung der Unternehmensleitung.

Es gilt daher die risikobehafteten Bereiche im Unternehmen zu erkennen und Haftungen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist zunehmend von einer Compliancepflicht die Rede.

Compliance stammt ursprünglich aus der anglo-amerikanischen Wirtschaftsterminologie. Hinter dem Begriff Compliance wird nach heutigem Verständnis mehr als schlichte Gesetzestreue verstanden. Neben den gesetzlichen Bestimmungen werden auch die unternehmensinternen
Richtlinien einbezogen. Es geht um die umfassende Verpflichtung der geschäftsführenden Personen, geeignete organisatorische Vorkehrungen und Maßnahmen zu setzen, um ein
rechtmäßiges Verhalten des Unternehmens sowie der Mitarbeiter zu gewährleisten. Etwaige Rechtsverletzungen können rasch aufgedeckt und entsprechend sanktioniert werden. Compliance verfolgt somit auch das Ziel, ein Risikofrüherkennungs und Überwachungssystem zu schaffen, um Rechtsfolgen von Rechtsverletzungen für das Unternehmen und die Organmitglieder abzuwenden und die Haftungsrisiken kontrollierbar zu machen.

Compliance dient weiters dem Schutz und der Orientierungsmöglichkeit der Mitarbeiter durch klare Vorgaben und Schulungen. Außerdem schafft Compliance Transparenz, nützt der
Reputation des Unternehmens und unterstützt die Aufrechterhaltung des Marktvertrauens.

Das Wesentliche ist dabei, dass dadurch ein Höchstmaß an Qualität erreicht wird und keine Standard- Ergebnisse vermittelt werden, sondern individuell angepasste, praxisnahe und kosteneffiziente Lösungen. Rechtsanwälte können dabei ihre Expertise in verschiedenen Rechtsgebieten einbringen und dadurch mithelfen durch eine gut funktionierende Compliance Mehrwert in den Unternehmen ihrer Klienten schaffen!

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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