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18.10.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Brigitte Birnbaum,
Briefwahl

Auch die besten Ideen verlieren ihre Reputation, wenn sie stümperhaft oder gar kriminell umgesetzt werden. Das gilt etwa aktuell für die Briefwahl. Diese ist bei öffentlichen Wahlen ins Gerede gekommen. Sie ist im Prinzip eine sehr gute Einrichtung – und die Rechtsanwaltskammer Wien ist zu Recht stolz darauf, sie eingeführt zu haben. Und zwar in einer gut durchdachten Form.
Der wichtigste Sinn der Briefwahl besteht in einer Verbreiterung der Zahl jener Wahlberechtigten, die wirklich von ihrem Recht Gebrauch machen. Das ist in einer mobilen Gesellschaft schwieriger als früher. Ob nun Geschäftsreisen, Krankheiten, Terminnöte oder auch private Urlaube der Grund sind, dass man aus zeitlicher oder räumlicher Entfernung wählen will: Der Demokratie tut es in jedem Fall gut, wenn die Beteiligung der Wähler bei der Bestellung ihrer repräsentativen Vertreter möglichst breit ist – auch wenn es formal keinen Unterschied macht, ob eine Körperschaft von zehn oder neunzig Prozent der Basis gewählt worden ist.
Gleichzeitig ist es notwendig, mit strengsten Mitteln jeden Missbrauch zu vermeiden. Die jüngsten Beispiele waren erschreckend: Da gibt es einen Bürgermeister, der Wahlkarten gleich selbst ausgefüllt und unterschrieben hat. Da gibt es Hinweise, dass in türkischen Kaffeehäusern durch Funktionäre kollektiv Wahlkarten geordert worden sind, „weil eh klar ist, wen ihr wählt“. Es gibt den von seriösen Zeugen erhobenen Vorwurf, dass in öffentlichen Altersheimen ohne Zustimmung der Patienten oder deren Vertreter Wahlkarten bestellt worden seien und dass dort sogar für solche bedauerliche Patienten Stimmen abgegeben würden, die seit Monaten oder länger nicht mehr imstande waren, auch nur irgendeine Meinung zu äußern, geschweige denn, eine Partei ihrer Wahl zu nennen. All diese Vorgänge werden nun hoffentlich streng überprüft und exemplarisch bestraft. Beim Wahlrecht darf es absolut keinen Spielraum für Manipulationen geben.
Diskussionswürdig ist auch die Möglichkeit, eine Wahlkarte noch Tage nach der Wahl abzusenden. Das verschafft den Wahlkartenwählern die Möglichkeit, taktisch abzustimmen, also ihre Stimmen etwa dorthin zu lenken, wo Mandate noch wackeln. Ein gleiches Wahlrecht sollte jedoch allen Wählern die gleichen Startvoraussetzungen bieten.
Wiener Rechtsanwälte, die per Brief wählen wollen, müssen das spätestens 14 Tage vor der Wahl beantragen. Ihr Wahlkuvert muss einen Tag vor der eigentlichen Wahl in der Rechtsanwaltskammer einlangen – samt der Eidesstattlichen Erklärung, den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt zu haben.
Dennoch gilt: Ein gutes Instrument wird nicht dadurch schlecht, wenn es in Details fehlerhaft ist. Das geschieht aber dann, wenn man nach den ersten Erfahrungen diese Details nicht verbessert.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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