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hier finden sie die Blawgeinträge.04.10.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Elisabeth Rech,
Unschuldsvermutung
Das Unwort des Jahres
Am 15. 7. 2010 erschien in einer Tageszeitung ein Artikel mit der Überschrift: „Grasser, die lebende Unschuldsvermutung“ gefolgt von dem Satz: „Die Pose der verfolgten Unschuld steht ihm nach wie vor gut“. Diese Häme, die einem der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens und gleichzeitig dem Betroffenen durch die Presse entgegen gebracht wird, ist nur der bisherige Höhepunkt einer Entwicklung, die sich in den letzten Monaten abgezeichnet
hat. Denn in dem Maß, in dem die Akzeptanz der Justiz sank, übernahmen die Medien und auch so mancher Politiker die Rolle des Staatsanwaltes und Richters in einem. Da wird, ohne den Inhalt des Strafaktes zu kennen, Untersuchungshaft und Öffnung von Konten gefordert. Es werden in den Medien Beweisurkunden abgedruckt und Anzeigen veröffentlicht, die die Betroffenen noch gar nicht zu Gesicht bekommen haben, weil sie nämlich von der Akteneinsicht
ausgenommen sind. Damit erhält weder der Beschuldigte, noch sein Verteidiger, weder das Opfer, noch sein Vertreter Kenntnis und Einblick. Aber kein Problem! Sie alle können es ja in der Zeitung lesen. Und die ganze Nation auch. So mancher Politiker verkennt seinen Job und betätigt sich als Privatdetektiv. Nicht, um die Informationen der Staatsanwaltschaft zukommen zu lassen, sondern um Interviews geben zu können - wenn geht auch außerhalb Österreichs -, denn dort ist
die Resonanz noch größer. Es werden Märchen erzählt und geschrieben, es wird der Ruf ruiniert und verleumdet, es werden Verhaftungen angekündigt und wenn sie nicht erfolgen, die Justiz als unfähig dargestellt. Und am Schluss – sozusagen als „Happy End“ – schleicht sich ein Satz in Schrift und Rede, der da heißt: „Es gilt die Unschuldsvermutung!“ Bar jeglichen Verständnisses
von der tatsächlichen Bedeutung dieses Wortes, wird sie nur mehr als Feigenblatt benutzt, um weniger angreifbar zu sein. Der Inhalt der Unschuldsvermutung wird in der Öffentlichkeit jedoch kaum mehr gelebt. Es gilt nicht die Unschuld eines Menschen bis zur Rechtskraft des Urteils, der mediale Schuldspruch wird bereits vor Beginn des Verfahrens gefällt. Steigerungen gibt es selbstverständlich auch. Denn in jenem Land, das als nächstes Mitglied der EU werden soll, tritt sogar der stellvertretende Generalstaatsanwalt vor die Kamera, um den Medien in aller
Ausführlichkeit Ermittlungsergebnisse zu präsentieren und Personen als Straftäter zu diffamieren, die noch nicht einmal vernommen worden sind. Offensichtlich wird Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention noch nicht in ganz Europa praktiziert.
So weit ist es bei uns noch nicht. Doch auch Österreich braucht Nachhilfe. Die Einstellung,
man könne gegen diese Entwicklung nichts tun, ist falsch bzw. populistisch. Der Zynismus, der in letzter Zeit aus dem Wort Unschuldsvermutung trieft, zeigt dies deutlich. Wir alle haben uns gegen diese Entwicklung zu stemmen, die Rechtsanwälte in vorderster Reihe, jedoch auch Medien und Politiker. Sonst verlieren wir ein rechtsstaatliches Grundprinzip mehr, dieses
Mal ohne als Grund dafür das Schlagwort „Kampf gegen den Terror“ zu hören.