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hier finden sie die Blawgeinträge.20.09.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Brigitte Birnbaum,
Einmal HÜ und einmal HOTT
Der Rechtsstaat, sein Umgang mit den Bürgern, eine unabhängige, qualifizierte und unabhängige Justiz sind für jeden einzelnen Österreicher von großer Wichtigkeit. Es macht daher besorgt, wenn hier nicht besonnen und vorsichtig agiert wird, wenn medialer oder tagespolitischer Druck zunimmt, wenn immer mehr Bereiche des Lebens von strafrechtlichen Normen eingeengt werden. Diese Sorgen teilen insbesondere die Interessenvertreter der Bürger:
die Rechtsanwälte.
Sie haben dies beim Österreichischen Anwaltstag 2010 in Salzburg auch sehr deutlich artikuliert. Die Kritik gilt an erster Stelle den Versuchen, eine an sich funktionierende Justiz durch öffentliche
Zurufe zu beeinflussen. Genauso schlimm ist aber auch, dass die im internationalen Vergleich – noch – herzeigbare Dauer der Verfahren durch einen Mangel an Mitarbeitern immer länger wird.
Besonders problematisch sind die Versuche, an durchaus Funktionierendem, wie dem Weisungssystem der Staatsanwaltschaft, zu rütteln. Oder tiefgreifende Änderungen, wie die große Kronzeugenregelung, völlig unbedacht in ein ausgewogenes System hineinzupressen.
Eine gute Rechtsordnung ist schnell in ihren Entscheidungen, aber überaus langsam und bedächtig bei jeder Änderung der Spielregeln. Reformen um der Reform willen, die oft nur deshalb durchgepeitscht werden, um als Ausweis vermeintlicher politischer Leistung dargestellt werden zu können, hinterlassen langfristig sehr negative Spuren im Rechtsstaat. Das wird im engeren Bereich der Justiz durch den allzu häufigen Wechsel von Ministern besonders problematisch.
Das zeigt sich auch bei der ständigen Ausdehnung der vom Strafrecht erfassten Lebensvorgänge. Das widerspricht nicht nur den personellen Engpässen in der Staatsanwaltschaft, das verletzt vor allem die Grundidee einer liberalen Demokratie, in welcher der Staat prinzipiell nur dann Normen – insbesondere solche des Strafrechts – setzen sollte, wenn es unbedingt notwendig ist. Diese Kritik gilt etwa dem nun im Parlament liegenden Gesetzesentwurf, der eine massive Ausdehnung des Verhetzungsparagraphen bringen soll.
Haftstrafen für schlechtes Benehmen gegenüber anderen sind geradezu ein Kontrapunkt zum Rechtsstaat. Haben wir nicht einst in unserer rechtspolitischen Entwicklung der Vision „Entkriminalisierung“ gehuldigt?
Auf besonderes Unverständnis stoßen aber auch „Reformen“, welche die Justiz gleichzeitig teurer und schlechter machen. Das gilt etwa für die Zerschlagung der bisher hervorragend funktionierenden Disziplinarkommissionen der Freien Berufe; diese hoch spezialisierten
Sonderbehörden sind in der Vergangenheit von den Freien Berufen selbst finanziert worden. Deren Ersetzung durch allgemeine Verwaltungsgerichte reduziert zwar rein formal die Zahl der
Behörden, führt aber automatisch zu einem Verlust an juristischer Qualität und zu deutlich höheren Kosten für den Steuerzahler.