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hier finden sie die Blawgeinträge.06.09.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Elisabeth Rech,
Zeitfenster
Zeitfenster
Es gibt Momente, da öffnet sich ein Zeitfenster – und Ideen scheinen realisierbar, die zuvor undenkbar waren. So einen Moment erleben wir gerade. Die Justiz ist unter Druck geraten wie schon lange nicht mehr – durch extreme Sparmaßnahmen, von der Rechtsanwaltschaft seit Monaten als desaströs aufgezeigt, Monsterverfahren und anhaltende öffentliche und mediale Kritik. Ein Befreiungsschlag tut Not. Und der ist gerade in Vorbereitung. Das strafrechtliche Kompetenzpaket wurde vom Justizministerium zur Begutachtung ausgesandt. In dieses Paket wurden allerdings
nicht nur Wirtschaftskompetenzzentren und Maßnahmen zur Einziehung von Vermögen gesteckt, sondern auch eine Idee, die noch lange nicht entscheidungsreif ist und von vielen abgelehnt wird. Sie hat weder etwas mit strafrechtlicher Kompetenz zu tun, noch eignet sie sich für eine Beschleunigung von Strafverfahren. Aber alles ist möglich. Denn das Zeitfenster steht offen.
Der Kronzeuge zieht ein ins Strafgesetz. Dem Täter einer schweren Straftat wird Straffreiheit gewährt oder es werden ihm eine Geldstrafe von lediglich 240 Tagessätzen oder gemeinnützige Leistungen auferlegt, wenn er, bevor ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft, die Aufklärung einer Straftat entscheidend fördert. Nach dem Motto: Wer singt, geht frei. Ausgenommen sind lediglich Sexualstraftaten, Taten, durch die der Tod eines Menschen verursacht wurde, oder leichte Straftaten. Das heißt: Der große Drogenboss geht frei, der kleine Dieb muss sitzen.
Wir verabschieden uns damit von einem ganz wesentlichen Grundsatz unserer Gesellschaft, dass nämlich jeder nach seiner Schuld zu bestrafen ist. Dafür öffnen wir die Tür einen Spalt breit für das Amerikanische System und lassen es zu, dass schwere Straftäter sich die Freiheit durch Informationen erkaufen. Bis jetzt undenkbar. Und damit nicht genug. Rechtschutz ist in keiner Weise gegeben. Der Richter oder das Opfer haben nichts mitzureden. Lediglich der Rechtschutzbeauftragte erhält das Recht, bei Einstellung des gegen einen Kronzeugen geführten Verfahrens, die Fortführung zu beantragen.
Eine Beschleunigung der Verfahren ist durch diese Regelung nicht zu erwarten. Strafverfolgungsbehörden haben natürlich weiterhin die Pflicht, zu überprüfen, ob die Angaben des Kronzeugen tatsächlich der Wahrheit entsprechen, denn die Gefahr der Falschbezichtigung ist groß. Was mit der Regelung bezweckt wird, ist, Kenntnis von Straftaten zu erhalten, die die Polizei nicht aufklären kann. Die Frage, die wir uns jedoch stellen müssen, ist, ob wir tatsächlich unsere moralischen und rechtlichen Grundwerte dafür opfern wollen.
Die Tür für die Kronzeugenregelung wurde 2005 mit dem Wettbewerbsrecht geöffnet. 2009 forderte die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Kronzeugenregelung für ihren Rechtsbereich. In beiden Fällen versprach die Politik, dass sie nie in das Strafrecht einziehen wird. Trotz dieses zweifachen Bekenntnisses ergreift sie jetzt die Chance – denn das Fenster ist geöffnet. Lassen wir sie nicht gewähren und schließen es schnell. Dann ist aber noch die Frage zu stellen: Was sind politische Zusagen wert?