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Blawg

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28.06.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Stefan Prochaska,
Bürgerrechte versus Geheimdienst-Interessen

Bürgerrechte versus Geheimdienstinteressen

Der 7. Juli wird wahrscheinlich ein schwarzer Tag für Bürgerrechte und damit für den Standard des Rechtsstaates in ganz Europa.
Wieder einmal sollen Bürgerrechte unter dem Deckmäntelchen der Terrorismusbekämpfung auf der Strecke bleiben.
Am 7. Juli soll das EU-Parlament das neue Swift-Abkommen zwischen der EU und den USA genehmigen, nach welchem den US-Geheimdiensten (!) erlaubt werden soll, die Daten uropäischer Bankkunden abzurufen, die der in Belgien ansässige Finanzdienstleister Swift zentral verwaltet.
Es ist erschütternd, welche Auswirkungen der nach dem World Trade Center Attentat ausgerufene weltweite Krieg gegen Terroristen auf die Bürgerrechte hat. Durch ständige Medienpolitik wurde die öffentliche Meinung sogar so weit beeinflusst, dass die EU-Bürger bereit sind, unter dem Titel der allgemein verständlichen Jagd nach Terroristen massive Einschränkungen ihrer Bürgerrechte zu akzeptieren. Hätte vor fünfunddreißig Jahren jemand vorgeschlagen,
- sämtliche Briefe, die unter Bürgern ausgetauscht werden, zu kopieren und zentral zu lagern, damit man bei Bedarf darin nachlesen kann,
- den US Geheimdiensten Zugriff auf Bankdaten der Bürger zu
gewähren,
dann hätten die Bürger ihre Grundrechte wohl mit aller demokratischen Macht verteidigt und die Wiener Ringstraße wäre vermutlich durch zahlreiche Demonstrationen dauerblockiert.
Beides geschieht heute, fünfunddreißig Jahre später. Die Demonstrationen bleiben aus und die Bürger schweigen. Die Vorratsdatenspeicherung ist bereits Realität (e-mails werden gespeichert und können später  gelesen werden) und das Swift-Abkommen wird wohl beschlossen werden.
Uns wird zwar versichert, dass der Zugriff auf die Daten nur für die Bekämpfung des Terrorismus zulässig sein soll und dies auch kontrolliert werden wird. Dennoch ist grundrechtlicher Schüttelfrost bei den letzten Verteidigern der Bürgerrechte angesagt!
Wo soll das hinführen und – noch schlimmer – wo wird das enden?

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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