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Blawg

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07.06.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Stefan Prochaska,
Datenschutz und Google

Datenschutz und Google

Der Datengigant Google weiß mehr als die Behörden über unsere Vorlieben, Meinungen, Vorzüge, Schwächen, Gesundheit, Vermögen etc. Bescheid. Umso bedeutender ist daher das Datenschutzrecht und entsprechend starke und gut ausgestattete Datenschutzbehörden. Dies ist auch im Zusammenhang mit einem sich etablierenden Markt für gestohlene Daten zu sehen.  Es gilt, den Gefahren eines Orwell’schen Staates gegenzusteuern, die die individuellen Freiheiten bedrohen.

 

Die Datenschutzkommission hat aktuell die weitere Erfassung von Straßenzügen durch Googles Street-View-Autos vorläufig gestoppt. Die Behörde leitete ein Prüfverfahren ein, in dessen Rahmen die Erfassung von WLAN-Daten durch Google geklärt werden soll.

 

Die Google Cars sind ein Dienst von Google, welcher Straßenansichten im Internet zur Verfügung stellt. Durch die Eingabe einer Adresse oder durch das Anklicken des Straßenzuges wird es ermöglicht, ein Ortsgebiet in einer 360 Grad Ansicht darzustellen.

 

Die ARGE DATEN und internationale Datenschutzexperten haben dazu einen umfassenden Katalog von Rahmenbedingungen erstellt, nach welchen Google Street View nach deren Meinung zulässig wäre. Punkte aus diesem Forderungskatalog wären unter anderem, dass keine Aufnahmen ohne Vorankündigung gemacht werden. Die Aufnahmefahrten sollten mehrere Tage davor direkt in den Straßen angekündigt werden. Eine der weiteren Forderungen wäre das Einrichten einer Widerspruchshotline: Personen, die nicht wollen, dass sie, ihre Häuser und ihnen gehörige Objekte aufgenommen werden, sollten vorab einen Widerspruch deponieren können. Welche Rechtsfolgen würden daraus entstehen und wie würden die Widerspruchsfälle laufend überwacht?

 

Dahinter steht die gesellschaftspolitische Frage, wie die Bedürfnisse nach immer mehr und schnellerer Kommunikation gegen das Bedürfnis auf Privatsphäre abgewogen werden sollen. Die Entwicklung zeigt, dass dieses Thema zwingend zu behandeln ist. Ansonsten wird ein jedenfalls nicht von den Bürgern gesteuerter Prozess stattfinden.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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