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hier finden sie die Blawgeinträge.31.05.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Michael Auer,
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2010
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2010
Grundsätzlich begrüßt die Rechtsanwaltskammer Wien die Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit. Aber: Für die sogenannten Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag gelten besondere Voraussetzungen, daher sollten diese aus unserer Sicht von der Novelle ausgenommen werden.
Warum?
Eine undifferenzierte Auflösung der Kollegialbehörden mit „richterlichem Einschlag“ verursacht Mehrkosten und führt damit zu einer vermeidbaren Belastung des Budgets. Disziplinarsachen sind keine Verwaltungsmaterie.
Derzeit besteht bei den aufzu-lösenden Sonderbehörden ein fachbezogenes Spezialwissen. Um dieses aufrecht zu erhalten, müssten in Zukunft bei den Bundes- oder Landesverwaltungsgerichten erst entsprechende Kausalsenate eingerichtet werden. Das würde zusätzliche Kosten bedeuten.
Für die Rechtsanwälte gibt es derzeit eine Behörde, die nur im Bedarfsfall flexibel und schnell zusammentritt und zudem von den Rechtsanwälten selbst bezahlt wird. Sie ist im Moment dem Obersten Gerichtshof zugeordnet.
Das zu schaffende Bundesverwaltungsgericht soll mit einer Vielzahl von Agenden betraut werden. Es droht eine unflexible neue Gerichtsbehörde mit komplizierter Organisation, die keine einheitliche österreichweite Rechtssprechung in Disziplinarsachen garantiert.
Dies sind nur einige der Gründe, die für die Beibehaltung der bisherigen Regelung sprechen.
Niemand will ein Gesamtpaket aufschnüren. Das ist verständlich. Dennoch dürfen gut funktionierende Systeme nicht zerschlagen werden. Das Disziplinarrecht der Rechtsanwälte muss autonom bleiben! Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen.