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hier finden sie die Blawgeinträge.17.05.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Elisabeth Rech,
Kontrolle ist besser
Die Justiz braucht Geld. Deswegen wurden vor einigen Monaten die Gebühren auch in Verfahren extrem erhöht, die die Schwächsten der Gesellschaft treffen. Sachwalterschafts- und Besuchsrechtsverfahren sind unter anderem davon berührt. Pro Kopie ist bei Gericht ein Euro zu bezahlen.
Nur zum Vergleich: Im Copyshop beträgt der Preis für 500 Kopien € 21,--, für 10.000 Kopien € 200,--. Bei Gericht zahlen Sie dafür € 500,-- bzw. € 10.000,--. Ein gewaltiger Unterschied, mit nichts zu begründen, außer damit, dass diese Preise der reinen Geldbeschaffung dienen. Und diese Beträge werden in Strafverfahren Tag für Tag von Opfern, Verdächtigen und sonstigen Beteiligten bezahlt. Ein durchschnittlicher Strafakt hat zumindest 500 Seiten, der Akt im Hypo Alpe Adria Verfahren misst derzeit, obwohl erst am Beginn, bereits über 40.000 Seiten. Bis zu seiner Erledigung wird der Staat viele Millionen Euro für Kopien einnehmen.
Wenn auf der einen Seite bei Einnahmen so kostenoptimiert vorgegangen wird, wäre anzunehmen, dass auch die Ausgaben entsprechend minimiert werden. Doch das ist leider nicht der Fall. Denn das Honorar von Sachverständigen ist kaum überprüfbar. Und genau diese Kosten steigen von Jahr zu Jahr.
Die Sachverständigenkosten im BAWAG-Prozess betrugen über eine Million Euro, diejenigen des enthobenen Sachverständigen im Meinl-Prozess immerhin 730.000 Euro. Die Zukunft wird uns weitere, sogar noch wesentlich umfangreichere Wirtschaftsstrafprozesse bescheren und damit Sachverständigenkosten in exorbitanter Höhe. Bei solchen Beträgen sollte man meinen, dass sie vom Gericht einer genauen Kontrolle unterzogen werden. Jedoch weit gefehlt. Das ist auch gar nicht möglich. Denn eine detaillierte Honorarnote hat der Richter nicht zur Verfügung. Eine solche vorzulegen ist der Sachverständige laut Gesetz nicht verhalten. Während der Rechtsanwalt seine Kosten nach Einzelpositionen aufzuschlüsseln hat, damit der Klient diese auf ihre Richtigkeit und Notwendigkeit überprüfen kann, ganz gleich, wie lange seine Tätigkeit gedauert hat und wie umfangreich sie war, wird dies vom Sachverständigen nicht verlangt. Und damit kann weder der für seinen Klienten tätige Rechtsanwalt, noch der Staatsanwalt oder Richter erkennen, ob die veranschlagten Kosten tatsächlich der Leistung entsprechen bzw. ob diese zweckmäßig war.
Wer kennt nicht das Sprichwort: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? Dieser Grundsatz hat auch für Sachverständige zu gelten; und zwar nicht nur, weil er selbstverständlich ist und es sich um Steuergeld handelt, sondern auch weil der Markt so klein ist, und deshalb immer dieselben Personen bestellt werden. Transparenz nicht nur auf der Einnahmen-, sondern auch auf der Ausgabenseite - ein Vorschlag der Rechtsanwaltschaft für das nächste Budgetbegleitgesetz.