Blawg
hier finden sie die Blawgeinträge.12.04.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Michael Auer,
Europa und die Steuern
Europa und die Steuern
Eines ist klar: Steuerbetrug und Steuerhinterziehung werden in Europa bekämpft. Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienvorschlag über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung vorgelegt [KOM(2009)0029].
Die Grundfreiheiten und die daraus folgende Mobilität der steuerzahlenden EU-Bürger bedeuten auch, dass es für die Mitgliedsstaaten immer komplizierter und aufwendiger wird, Steuern für grenzüberschreitende Geschäftsvorgänge derart anzuordnen, dass sie nicht nur befolgt werden, sondern auch befolgbar sind.
Die europäischen Steuerverwaltungsbehörden beabsichtigen auf der Basis dieser neuen Richtlinie ihre Zusammenarbeit im Bereich der Besteuerung im direkten Kontakt zwischen lokalen und nationalen Behörden zu verbessern.
Die Umsetzung erfolgt durch einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten, wenn Grund zur Annahme gegeben ist, dass Steuergesetze auch in einem anderen Mitgliedsstaat nicht befolgt wurden. Informationspflicht soll auch dann bestehen, wenn die Gefahr einer nicht ordnungsgemäßen Besteuerung gegeben ist oder wenn in einem anderen Mitgliedsstaat Steuerverkürzungen eingetreten sind oder eintreten können und insbesondere auch, wenn zwischen Unternehmen verschiedener europäischer Mitgliedsstaaten Gewinnverlagerungen stattfinden.
Dieser Informationsaustausch darf auch dann nicht verweigert werden, wenn sich die Informationen und die dazu notwendigen Daten im Besitz einer Bank, eines Bevollmächtigten, oder einer Person, die als Agent oder Treuhänder auftritt, befinden. Zu beachten ist, dass die Intensivierung behördlichen Zusammenwirkens und der entsprechende Datentransfer praktisch alle Einkünfte umfasst. Gleich, ob Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitseinkünfte, Lebensversicherungen oder Dividenden, es muss damit gerechnet werden, dass ein permanenter und wirksamer Datenaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten und den dort zuständigen Behörden erfolgen wird.
Wie nicht anders zu erwarten, begrüßt das Europäische Parlament diesen Richtlinienentwurf und verlangt einen angemessenen Schutz bei Zugriff auf personenbezogene Daten. In diesem Zusammenhang ist, neben einem zeitlich beschränkten Speicherzeitraum und einer rechtlichen wie auch politischen Verantwortung der Organe, die mit diesen Daten arbeiten, wesentlich, dass die zur Verschwiegenheit verpflichteten und berechtigten Rechtsanwälte nicht weiter eingeschränkt werden. Informationspflichten dieser Art können die Verschwiegenheit eines Rechtsanwaltes über die ihm anvertrauten Angelegenheiten, deren Geheimhaltung im Interesse der Klienten gelegen ist, unterlaufen. Wohlgemerkt, mit Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung hat das alles nichts zu tun.