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hier finden sie die Blawgeinträge.22.03.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Brigitte Birnbaum,
Ein Stand verjüngt sich
Das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2010 ist mit Jahresbeginn in Kraft getreten. Die Rechtsanwaltsordnung hat dadurch in einigen Bereichen wichtige Änderungen erfahren. Der Novelle gingen lange Überlegungen in standesinternen Arbeitsgruppen voraus. Es war an der Zeit, dass nun das Ergebnis zu Papier gebracht wurde.
Die am stärksten hervorstechende Neuerung ist zweifellos die Aufnahme von mehr als 1000 Rechtsanwaltsanwärtern in den Kreis der Wiener Kammermitglieder, womit sich dieser Stand signifikant verjüngt.
Im Ausschuss der Wiener Rechtsanwaltskammer werden in Hinkunft zusätzlich drei ausschließlich von den Berufsanwärtern gewählte Mitglieder mit einer zweijährigen Funktionsdauer verstärkt die Interessen des Berufsnachwuchses artikulieren. Bei Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwaltsanwärter wird ein Mitglied des Senates aus dem Kreis der Berufsanwärter stammen. Ebenso werden Rechtsanwaltsanwaltsanwärter in der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages als Delegierte direkt ihre Anliegen vertreten. Präsidenten und Vizepräsidenten der Rechtsanwaltskammern werden in Hinkunft von allen Kammermitgliedern gewählt, ebenso sind alle Kammermitglieder bei Plenarversammlungen stimmberechtigt.
Rechtsanwaltsanwärter werden ab Beginn des Jahres 2011 in die Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer einbezogen. Zweck der Einbeziehung ist die finanzielle Absicherung des Berufsnachwuchses. Bereits mit Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter entsteht ein Anspruch auf Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension. Es entstehen auch schon zu diesem Zeitpunkt Hinterbliebenenansprüche im Todesfall. Entgegen der bisherigen Regelung schöpfen Rechtsanwaltsanwärter schon während ihrer Ausbildungszeit Beitragsmonate für ihre Alterspension.
Um dem allgemeinen Phänomen sinkender Wahlbeteiligung entgegen zu wirken, wird die Rechtsanwaltskammer Wien für zukünftige Abstimmungen die Briefwahl einführen.
Durch Beschlüsse in der Plenarversammlung 2010 der Rechtsanwaltskammer Wien sind die Inhalte des Berufsrechts-Änderungsgesetzes umzusetzen. Voraussetzung für Abstimmungen über die Geschäftsordnung sowie über die Satzung der Versorgungseinrichtung ist die Teilnahme von mindestens 20 % der Kammermitglieder.
Wenn Sie ein in Wien eingetragener Rechtsanwalt oder Rechtsanwaltsanwärter sind, kommen Sie bitte am 29. April 2010 um 18 Uhr zur Plenarversammlung in das Leopoldmuseum (Museumsquartier) und geben Sie Ihre Stimme ab. Leben Sie mit uns Autonomie!