Kontakt
office@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-0

Anmeldung:
Erste Anwaltliche Auskunft
(Montag bis Mittwoch ab 08:00)

beratung@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-46

Klient:innenservice
(Donnerstag ab 08:00)

beratung@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-46


Blawg

hier finden sie die Blawgeinträge.

08.02.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
Zwangsarbeit

 

Der Bestand an Sachwalterschaften hat sich seit 1.1.2000 kontinuierlich um nahezu 50 % erhöht. Allein im Zeitraum 1.1.2003 bis 1.1.2007 wuchs die Zahl der Betroffenen um 12.000. Unter den Sachwaltern ist der absolut stärkste Anstieg bei jenen aus den   Rechtsberufen zu verzeichnen, die geringste Zunahme bei den von Vereinen durchgeführten Betreuungen. Dies bedeutet eine kontinuierliche Verschiebung von Vereinssachwaltern zum Juristenstand.

Von den Rechtsanwälten wird hochprofessionelle Arbeit verlangt. Es reicht nicht, rechtlich kompetent zu agieren. Denn Rechtsanwälte werden auch für psychisch oder Suchtkranke sowie geistig Behinderte bestellt. Gefordert werden somit unter anderem auch die Fähigkeiten eines Sozialarbeiters, Empathie, medizinisches Wissen und eine entsprechend eingerichtete Kanzlei - Voraussetzungen, die nicht jeder Rechtsanwalt erfüllen kann.


Während die Vereine die Übernahme von Sachwalterschaften unter anderem auch mit der Begründung ablehnen können, dass die Bezahlung nicht gewährleistet ist, werden Rechtsanwälte nicht gefragt, ob sie die Funktion übernehmen wollen. Sie müssen sie auch dann akzeptieren, wenn sie die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllen oder feststeht, dass ein Honorar nicht zu erzielen ist. Das geht sogar so weit, dass Rechtsanwälte die Barauslagen aus eigener Tasche bezahlen müssen und sie nicht ersetzt erhalten. Damit erbringen sie nicht nur eine verantwortungsvolle Leistung für die Gesellschaft, nein sie bezahlen auch noch dafür - ein Zustand,  der nicht länger akzeptabel ist. Professionelle Arbeit verdient angemessenes Honorar. Noch dazu kann diese Zwangsverpflichtung auch keinesfalls im Interesse der Betroffenen liegen.

Der Staat schreckt nicht davor zurück, sein Budget auch mit Mitteln zu sanieren, die er von den Besachwalterten nimmt. Denn seit dem Budgetbegleitgesetz 2009 sind für Entscheidungen der Gerichte von den Betroffenen Gebühren zu bezahlen. Der Staat findet aber nichts dabei, die immer stärker anwachsende in seine Zuständigkeit bzw. jene der gesamten Gesellschaft fallende Aufgabe, für kranke und alte Menschen Sorge zu tragen, an die Rechtsanwaltschaft auszulagern, ohne für eine angemessene Entlohnung für diese verdienst- und verantwortungsvolle Arbeit zu sorgen.


Rechtsanwälte sind selbstverständlich bereit, ihren Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Sie beweisen dies immer wieder durch die kostenlose Vertretung im Rahmen der Verfahrenshilfe und die kostenlose Beratung der Bevölkerung in den Rechtsanwaltskammern und bei verschiedenen Behörden und Institutionen. Zwangsarbeit, noch dazu unentgeltlich,  ist zwar schon längst verboten. In diesem hochsensiblen Bereich besteht sie immer noch. Höchste Zeit, sie auch hier abzuschaffen.
 

Rechtsanwaltssuche


SUCHEN

Leistungsberichte

Leistungsbericht 2022

Leistungsbericht 2021

Leistungsbericht 2020

Leistungsbericht 2019

Leistungsbericht 2018

Leistungsbericht 2017

Anwaltsakademie

UNIQA Sprechtage Gruppenkranken-Versicherungen

Anwaltsakademie

Wiener RAKBlawg

12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
Lesen Sie mehr

ZUM BLAWGARCHIV