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hier finden sie die Blawgeinträge.01.02.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Stefan Prochaska,
Manager Boni - Belohnung ohne Erfolg?
Manager Boni - Belohnung ohne Erfolg?
In Österreich haben die Berichte über die Manager-Boni bei der ÖBB die Diskussion darüber wieder entfacht. Die Österreicher fragen: „Wie kann es sein, dass ein Staatsbetrieb, der 2008 einen Verlust von 966 Millionen Euro „erwirtschaftet“ hat und auch 2009 wieder ein Minus im 3-stelligen Millionenbereich schreiben wird, an seine Manager 4 Millionen Euro als Belohnung auszahlt?“
Fakt ist, dass nahezu alle Manager sinnvollerweise Verträge haben, in denen die Zahlung von Boni vorgesehen sind. Hintergrund ist die wirtschaftliche Überlegung, Managergehälter an den Erfolg der Tätigkeit der Manager zu knüpfen. Würden vereinbarte Boni einfach aufgrund öffentlicher Diskussionen nicht ausbezahlt, käme dies den Unternehmen meist noch teurer. Der Manager könnte vorzeitig aus dem Vertrag austreten und Schadenersatz verlangen. Die Suche nach einem Nachfolger würde sich auch dementsprechend als schwierig erweisen. Wer will schon einen Arbeitgeber, der sich nicht an Verträge hält?
Für dieses Problem gibt es unterschiedliche Lösungsansätze. Von der Einführung einer Steuer für Bonuszahlungen bis hin zu einem gesetzlichen Verbot. Gesetzliche Beschränkungen für Managergehälter und Boni bei staatlichen Unternehmen sollen angeblich eine Lösung sein, die Aufsichtsräte stärker in die Pflicht zu nehmen, scheint eine andere zu sein. Ein Patentrezept zur Lösung des Problems gibt es nicht. Wichtig scheint allen auf jeden Fall, eine einheitliche europäische Lösung zu finden, um so die „Flucht“ der Manager in andere Länder zu unterbinden.
Hier darf Skepsis angemerkt werden: Gesetzliche Beschränkungen sind kein taugliches Mittel. Der Staat war und ist nicht der bessere Unternehmer. Gesetzliche Regelungen, die tief in die Unternehmen eingreifen und unabhängig von den konkreten Bedürfnissen generell anordnen, können nicht funktionieren, weil dadurch eben nicht die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens abgebildet werden können. So viel zum Ruf nach dem Staat.
Boni sollten im Verhältnis zum fixen Gehalt ausreichend attraktiv sein, um zu besonderen Leistungen anzuspornen. Allerdings sollten die zu erreichenden Ziele mittel- oder langfristig definiert werden und nur bei deren Erreichen Boni bezahlt werden. Diese - im Grunde einfache -Logik ist wesentlich und kann durch staatliche Eingriffe nicht ersetzt oder vernünftiger geregelt werden als durch die dafür gesellschaftsrechtlich verantwortlichen Stellen. Ein staatlicher Eingriff kann und wird hier keine bessere Lösung bringen.