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25.01.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Brigitte Birnbaum,
Korruption in aller Munde

Korruption in aller Munde

Nur naive Menschen glauben, dass das Gift der Bestechlichkeit und des Missbrauchs öffentlicher Gelder lediglich ein Kärntner Problem ist. Dem ist leider nicht so. Egal, ob diese sittlichen Bindungen durch den Wohlstand, durch die 68er Revolution oder liberalen Egoismus aufgelöst worden sind. Der in alten Zeiten Loyalität und anständiges Verhalten auslösende Glaube an Gott, Kaiser oder Vaterland lässt sich nicht auf Befehl wiederherstellen.

Vielleicht liegt gerade in der so dramatisch angewachsenen Staatsquote der Grund, warum es heute vielleicht wirklich viel mehr Korruption gibt. Bis zum ersten Weltkrieg war die höchste Einkommensteuer ein einstelliger Prozentsatz. Da gab es einfach nicht so viel zu verteilen. Und die Menge der Gesetze war ein Bruchteil der heutigen. Verwalter öffentlicher Gelder verwalten ja nie eigenes, sondern nur fremdes Geld, was das Engagement zu einem sorgfältigen Umgang erfahrungsgemäß nicht  erhöht. Wichtig sind daher Überlegungen, was durch rechtliche und politische Entscheidungen zur Hintanhaltung getan werden kann: Freihandvergaben der öffentlichen Hand sind in viel höherem Ausmaß der Ausschreibepflicht des Bundesvergabegesetzes zu unterwerfen. Die Erhöhung der Grenzen für Freihandvergaben im Vorjahr (als angeblicher Konjunktur-Stimulus) können Malversationen wieder Tür und Tor öffnen.

Öffentliche Einrichtungen und vom Rechnungshof geprüfte Unternehmen werden ihre PR, Inserate, Information, Kampagnen, Beratung, Agenturdienstleistungen und ähnliches transparent zu gestalten haben. Diese Institutionen werden aber auch ihre eigenen bestehenden Revisionsmöglichkeiten zu stärken und mit verstärkter Haftung auszustatten haben. Dringend notwendig ist es, Aufsichtsräten und Vorständen von Unternehmungen das Bewusstsein für ihre zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortlichkeit für von ihnen getroffene Entscheidungen zu schärfen, was insbesondere Strafverfahren in den letzten Jahren stark gezeigt haben.

Skandinavien ermöglicht im Kampf gegen die Korruption – gegen eine angemessene Bearbeitungsgebühr – jedem Staatsbürger in öffentliche Akte Einsicht zu nehmen. Deshalb traut sich dort kaum jemand, Baugenehmigungen zu unüblichen Konditionen zu vergeben. Eine dort offenbar zweckmäßige, unserem Rechtssystem aber, das Datenschutz und Betriebsgeheimnissen einen höheren Stellenwert einräumt, fremde Maßnahme.

Die Rechtsanwaltschaft hat bereits vor Jahren die Institution des Legal Audit gefordert. Unabhängige Rechtsanwälte sollten das rechtliche Umfeld der Institutionen und Unternehmungen auf ihre Gesetzmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen. Rechtzeitiger Rat und die Prüfung von außen vermögen so dem Missbrauch nachhaltig Einhalt zu gebieten.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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