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Blawg

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18.01.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Michael Auer,
2010 - Ein Jubiläumsjahr

2010 - Ein Jubiläumsjahr

Das heurige Jahr bringt uns Österreichern eine Reihe von Jubiläen und Gedenkfeiern. Wenn es sich um das Gedenken an verstorbene Künstler (heuer u.a. Mahler und Schumann) oder Wissenschaftler handelt, mag man sich mit der öffentlichen Würdigung und Erinnerung an das Lebenswerk begnügen. Anders – und hier fokussiert sich auch das Interesse der Wiener Rechtsanwaltschaft – verhält es sich bei Jubiläen bestehender Institutionen oder besonderer Rechtsakte. Aus den Sonntagsreden darf kein Eigenlob triefen. Vielmehr sind basierend auf dem Erreichten Visionen für die Zukunft und der klare Blick nach vorne gefordert. Was wollen wir und was müssen wir in überschaubarer Zeit erreichen.

Österreich ist seit 55 Jahren wieder ein souveräner Staat und seit 15 Jahren Mitglied der Europäischen Union. Zweimal in dieser Zeit (1998 und 2006) hatte Österreich bereits die  EU-Ratspräsidentschaft inne. Seit Ende 2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft. Das wird jeden von uns, der in diesem gemeinsamen Europa lebt und wirkt, dazu verhalten, sich zu vernetzen oder bereits bestehende europäische Netzwerke zu nutzen. Die Politik ist auch in einem Kleinstaat gefordert, mit gestärktem Selbstbewusstsein eigene Positionen öffentlich zu entwickeln, die Bevölkerung stärker einzubinden und sich der Qualität eigener Traditionen bewusst zu werden. Gerade in der europäischen Rechtsentwicklung fehlt uns  Rechtsanwälten oft das Besinnen und Beharren auf gemeinsame kontinentaleuropäische Rechtswurzeln. Agieren ist stärker als reagieren. Die erstmalige Bestellung einer eigenen Kommissarin für Justiz sollte uns dabei entgegenkommen.
Wir Rechtsanwälte sind für Ideen („Law made in Austria“) offen.

Vor 90 Jahren wurde die Österreichische Bundesverfassung in Kraft gesetzt. Das Meisterwerk Kelsens ist auch heute noch zentrale Grundlage unseres rechtsstaatlichen Lebens. Es wird auf verschiedenen Ebenen heuer gebührend gefeiert werden. Aber – und das ist der zentrale Punkt – es wird uns auch erinnern müssen, dass die groß angekündigte Bundesstaatsreform – auch im Lichte der europäischen Realität – noch immer aussteht. Der Verfassungskonvent, mit hohem Aufwand ins Leben gerufen und betrieben, ist sanft entschlafen; viele der dort geborenen Ideen wurden schubladisiert. Reformen in Justiz und Verwaltung stehen seit langem an und brennen durch fehlende Budgetmittel und Personalressourcen unter den Nägeln.
Wir Rechtsanwälte fordern, diese Debatten wieder rasch aufzunehmen.

Die Rechtsanwaltskammer Wien feiert heuer ihr 160-jähriges Bestehen. Ein Ergebnis der Revolution 1848, mit langer Tradition behaftet und seit kurzem auch in der Bundesverfassung verankert. Mit dem jüngsten Berufsrechtsänderungsgesetz haben wir unsere Hausaufgaben gemacht und u.a. die Rechtsanwaltsanwärter erstmals als Mitglieder neu in die Kammer integriert.
Noch stärker als bisher gilt es, rechtsanwaltliche Unabhängigkeit und Verschwiegenheit im Interesse der Bürger abzusichern.
 

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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