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hier finden sie die Blawgeinträge.11.01.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Elisabeth Rech,
Fokus Untersuchungsausschuss
21.686 Seiten aus vertraulichen Akten der Ministerien Justiz, Landesverteidigung und Inneres, eingescannt und auf DVD gebrannt, 18 Sitzungen mit ca. 121 Stunden Dauer, 36 Auskunftspersonen und ein Sachverständiger – das ist die formale Bilanz des Untersuchungsausschusses des Jahres 2009 zum Thema Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments (vulgo Spitzel-Untersuchungsausschuss). Eine inhaltliche Bilanz zog der Vorsitzende in Form eines mündlichen Berichts an den Nationalrat. Einen schriftlichen Bericht gibt es trotz eines entsprechenden Oppositionsantrags mangels politischer Mehrheit nicht.
Die Aufregung war groß, als im Sommer 2009 der Untersuchungsausschuss seine Arbeit aufnahm. Von der Überwachung und Bespitzelung von Abgeordneten war die Rede, sowie von der Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf österreichische Abgeordnete; alles skandalöse Vorwürfe, die eine eingehende Überprüfung auf politischer Ebene und den damit verbundenen enormen Zeitaufwand sowie die daraus resultierenden Kosten allemal rechtfertigen. Allerdings nur dann, wenn es auch ein dem Aufwand entsprechendes Ergebnis gibt, worunter zumindest ein der Öffentlichkeit zugänglicher schriftlicher Bericht zu verstehen ist. Schließlich haben die Bürger als Financiers dieses parlamentarischen Kontrollelementes ein Recht darauf zu erfahren, ob und in welchem Ausmaß die ursprünglichen Vorwürfe der Wahrheit entsprechen. Nur mit einem mündlichen Statement, auch wenn es vor dem Nationalrat erfolgt, ist dieser Informationspflicht in keinster Weise Genüge getan.
Was sich jedenfalls im Rahmen dieses Untersuchungsausschusses gezeigt hat, ist die Notwendigkeit, klare Linien zu ziehen, zwischen einer Kontrolle der politischen Verantwortlichkeit und der Verfolgung strafbaren Verhaltens. Weder dürfen Ermittlungen durch Untersuchungsausschüsse gefährdet und beeinträchtigt werden, noch kann die politische Kontrolle bis zum Abschluss allfälliger Strafverfahren, warten. Diese Trennlinie zu überwachen und ein Übertreten durch Mitglieder des Ausschusses aber auch durch Zeugen und Sachverständige zu verhindern, muss künftig Aufgabe des Vorsitzenden sein. Voraussetzung dafür ist eine Stärkung seiner Position mit entsprechenden rechtsstaatlichen Möglichkeiten, seine völlige politische Unabhängigkeit und profunde Kenntnisse auf dem Gebiet der Verfahrensrechte sowie insbesondere des Strafrechts. Wer wäre dafür besser geeignet als Rechtsanwälte, die im Übrigen auf Gemeindeebene diese Aufgabe bereits seit Jahrzehnten zur besten Zufriedenheit erfüllen.
Tatsächlich wurde in der Öffentlichkeit bereits erkannt, dass eine Reform unausweichlich ist. Die Rechtsanwaltskammer Wien unterstützt diese Reformbestrebungen. Um eine allenfalls politische Betriebsblindheit zu vermeiden, fordern die Rechtsanwälte, in diesen Diskussionsprozess eingebunden zu werden.