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hier finden sie die Blawgeinträge.22.09.2009 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Stefan Prochaska,
Orwell lässt grüßen!
Orwell lässt grüßen!
Gemäß §9 Abs.2 RAO sind Rechtsanwälte zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten und die ihnen sonst in ihrer beruflichen Eigenschaft bekanntgewordenen Tatsachen, zur Geheimhaltung verpflichtet. Und das ist gut so!
Rechtsanwälte haben daher zum Schutz ihrer Klienten in gerichtlichen und sonstigen behördlichen Verfahren auch ein Recht auf diese Verschwiegenheit.
Eine Verletzung dieser Verschwiegenheitsverpflichtung ist verboten und disziplinär zu ahnden. Soweit - so gut.
In Umsetzung der Richtlinie 2008/8/EG kommt es mit 1.1.2010 nun jedoch zu einer Kollision zwischen den Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen der Finanzverwaltung und der Verschwiegenheitsverpflichtung der Rechtsanwälte.
Ab 1.1.2010 müssen die UID Nummern der nicht österreichischen Mandanten samt der Höhe des Honorars gemeldet werden.
Dadurch werden die Finanzbehörden in der Lage sein, die Klienten der Rechtsanwälte namentlich zu erfassen.
Bisher hat selbst der Verfassungsgerichtshofs immer betont, dass die Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder und Ärzte auch nicht über Umwege zunichte gemacht werden dürfe.
Dem gegenüber wünscht sich der Gesetzgeber, gestützt durch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine erhöhte Mitwirkungspflicht von mit einer Verschwiegenheitspflicht belasteten Steuerpflichtigen „im Ausmaß, in dem die Möglichkeiten amtswegiger Ermittlung der Behörde aus Gründen eingeschränkt sind, die der Sphäre des Rechtsanwaltes zugehören“.
Die eigentliche Frage dahinter ist aber, wie viel staatliche Überwachung wir Bürger zulassen wollen. Das Argument der Vereinfachung der Verwaltung in allen Ehren, es darf aber nicht zu Lasten der Bürger in einem solchen Kernbereich gehen!
Wieder einmal lässt Orwell grüßen. Wann wird dem endlich ein Ende gesetzt werden? Wir Rechtsanwälte werden jedenfalls dagegen einschreiten!