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Blawg

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28.07.2009 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Brigitte Birnbaum,
Initiativantrag zum Familienrechts-Änderungesgesetz ist übereilt

Der Entwurf eines Familienrechts-Änderungsgesetzes ist nun als Initiativantrag von SPÖ und ÖVP im Parlament eingebracht worden. „Der Entwurf ist als Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungen im familiären und partnerschaftlichen Zusammenleben gedacht. Das Vorgehen ist aber mehr als überhastet. Geht es doch um eine sensible gesellschaftspolitische Thematik. In dem damit umgangenen Begutachtungsverfahren hätte die Rechtsanwaltschaft einiges zu sagen gehabt. Ein ganz erhebliches Defizit des Entwurfs besteht darin, dass die mehrfach von Experten betonte Notwendigkeit einer verpflichtenden Rechtsberatung vor einer einvernehmlichen Scheidung, wie sie Rechtsanwälte angeboten haben, nicht entsprochen wurde. Offensichtlich wird nicht erkannt, welch weitreichende Gefahren ein derartiges Versäumnis nach sich ziehen kann. So kann beispielsweise ein übereilt erklärter Unterhaltsverzicht Jahrzehnte später dazu führen, dass kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension zusteht. Im Initiativantrag ist nun lediglich vorgesehen, dass das Gericht auf Beratungsangebote hinzuweisen hat. Die offenbar beabsichtigte Entlastung der Gerichte durch einen solchen bloßen Hinweis auf Beratungsangebote hat gefährliche Folgen. Opfer ist nicht nur der Einzelne, der unwissend Rechte aufgibt, sondern auch die Allgemeinheit, die im schlimmsten Fall für die Sozialleistungen aufzukommen hat. Schwerpunkte der Novelle sind: Eine erweiterte eheliche Beistandspflicht für Patchwork-Familien. Der Stiefelternteil hat künftig das Recht und die Pflicht, den anderen Ehepartner in Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens zu vertreten. Ferner werden im ABGB einige längst bedeutungslose Reglungen wie Heiratsgut, Widerlage, Morgengabe und Witwengehalt gestrichen.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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