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Blawg

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01.07.2009 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
Entschärfung des Korruptionsstrafrechts

Entgegen sonstiger Übung wurde das Korruptionsstrafrecht bereits wenige Monate nach Inkrafttreten entschärft. Offensichtlich ist es durch intensives Lobbying gelungen, den Gesetzgeber von einer Milderung des Gesetzes zu überzeugen. Aber besonders im Bereich Korruption ist der Gedanke irritierend, dass maßgebliche Personen innerhalb kürzester Zeit eine Änderung bewirken konnten. Darum sollten neue Gesetze, wie von uns Rechtsanwälten gefordert, einer intensiven gesellschaftspolitischen Diskussion unterzogen werden. Berechtigte Einwände sollten bereits bei Inkrafttreten eines Gesetzes Berücksichtigung finden. Auch die Exekutierbarkeit eines Gesetzes muss geprüft werden. In Zeiten exzessiver Sparmaßnahmen ist diese nicht mehr gewährleistet. Eine engagierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft hat bei derzeitigem Personalstand nur geringes Aktionspotential. Fraglich ist auch die Akzeptanz eines Gesetzes, das zwar Handlungen des gesellschaftlichen Lebens kriminalisiert, die eigenen Abgeordneten jedoch nicht miteinbezieht. Schnellschüsse sind fatal. Daher muss eine ausführliche Diskussion unter Einbeziehung der Rechtsanwaltschaft der politischen Entscheidung vorausgehen.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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