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hier finden sie die Blawgeinträge.01.07.2009 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Elisabeth Rech,
Entschärfung des Korruptionsstrafrechts
Entgegen sonstiger Übung wurde das Korruptionsstrafrecht bereits wenige Monate nach Inkrafttreten entschärft. Offensichtlich ist es durch intensives Lobbying gelungen, den Gesetzgeber von einer Milderung des Gesetzes zu überzeugen. Aber besonders im Bereich Korruption ist der Gedanke irritierend, dass maßgebliche Personen innerhalb kürzester Zeit eine Änderung bewirken konnten. Darum sollten neue Gesetze, wie von uns Rechtsanwälten gefordert, einer intensiven gesellschaftspolitischen Diskussion unterzogen werden. Berechtigte Einwände sollten bereits bei Inkrafttreten eines Gesetzes Berücksichtigung finden. Auch die Exekutierbarkeit eines Gesetzes muss geprüft werden. In Zeiten exzessiver Sparmaßnahmen ist diese nicht mehr gewährleistet. Eine engagierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft hat bei derzeitigem Personalstand nur geringes Aktionspotential. Fraglich ist auch die Akzeptanz eines Gesetzes, das zwar Handlungen des gesellschaftlichen Lebens kriminalisiert, die eigenen Abgeordneten jedoch nicht miteinbezieht. Schnellschüsse sind fatal. Daher muss eine ausführliche Diskussion unter Einbeziehung der Rechtsanwaltschaft der politischen Entscheidung vorausgehen.