Blawg
hier finden sie die Blawgeinträge.17.06.2009 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Brigitte Birnbaum,
Beschleunigung des Pflegschaftsverfahrens ist möglich
Erhebliche Überlastungsprobleme beim Wiener Amt für Jugend und Familie führen zu langen Bearbeitungszeiten der zugewiesenen Pflegschaftsakte und dadurch oft zu schmerzlichen Verzögerungen für die Betroffenen. Zwei Maßnahmen könnten die Verfahren deutlich beschleunigen: Zum einen sollten die Jugendämter nur noch in jene Fälle eingebunden werden müssen, wo es dem Richter hilfreich erscheint. Derzeit sieht der Gesetzgeber vor, dass das Jugendamt auf jeden Fall befragt werden muss, bevor der Familienrichter eine Verfügung über Obsorge oder Besuchsrecht trifft. Das gilt auch in jenen Fällen, wo der Richter eigentlich keinerlei Bedarf an zusätzlichen Erhebungen durch die Jugendämter sieht. Zum anderen sollte auf die Einführung des diskutierten Kinderbeistands verzichtet werden; dieser würde die Verfahren nur noch weiter verlängern. Akte, die dem Jugendamt zur Stellungnahme vorgelegt wurden, gelangen oft erst nach Wochen, manchmal nach Monaten an das Gericht zurück. Der personelle und finanzielle Engpass der Jugendwohlfahrt würde sich entspannen, wenn die Jugendämter nur noch in Fälle eingebunden werden, wo es dem Richter notwendig erscheint.