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hier finden sie die Blawgeinträge.12.06.2009 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Elisabeth Rech,
Höhere Strafen für mehr Sicherheit?
Höhere Strafen für mehr Sicherheit?
Die Zahl der Einbruchsdiebstähle steigt und die Forderung nach erhöhter Strafe für Einbruchsdiebstahl wird laut. Als ob höhere Strafen jemals etwas an der Deliktshäufigkeit geändert hätten. Es ist bekannt, dass nicht höhere Strafen die Einbruchsquoten mindern sondern nur eine durchschlagende Aufklärungsquote.
Die populistische Reaktion der Politik ist insofern irritierend, als der Ruf durch eine Politikerin erfolgt, die selbst an der Kommission zur Evaluierung des Strafensystems in Österreich teilnahm. Ergebnis war die Notwendigkeit geringfügiger Anpassungen, die bereits erfolgt sind. Es wurde weder ein Missverhältnis zwischen den Strafen für Eigentums- und Sittlichkeitsverbrechen festgestellt, noch die Notwendigkeit höherer Mindeststrafen. In einem Rahmen von insgesamt sechs Monaten bis zehn Jahren hat der Richter die Strafe je nach Schuld des Täters und Schadenshöhe auszuloten. Diese Bandbreite will das Gesetz, um dem Richter die Möglichkeit zu geben, konkret auf die jeweilige Tat zu reagieren. Unter den zur Diskussion stehenden Paragraphen fällt auch das Aufbrechen der Geldkassette an einem Zeitungsverkaufsständer. Ein Delikt, das eine Mindeststrafe von einem Jahr nicht rechtfertigt. Außer, die Tat erfolgt wiederholt. Aber auch dafür hat das Gesetz durch die Strafverschärfung bei Rückfall bereits vorgesorgt. Die populistische Handhabung des Rufes nach höheren Strafen müsste daher a la longue zu „lebenslänglich“ für jedes Delikt führen.