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Blawg

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21.04.2009 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Michael Auer,
Wiedereinführung der Möglichkeit der Einsichtnahme in das Exekutionsregister

Wir fordern die dringende Wiedereinführung der Möglichkeit der Einsichtnahme in Exekutionsregister zur Verbesserung des Gläubigerschutzes. Dies würde zu einer wesentlichen Entlastung der Gerichte und Rechtsanwaltschaft führen. Mit der für 1.11.2009 geplanten Umstellung des Grundbuches auf Web-ERV in ganz Österreich und der elektronischen Akteneinsicht bei Gericht ist ein weiterer Schritt in Richtung Entlastung der Gerichte getan und das rechtsanwaltliche Serviceangebot in diesem Bereich komplettiert. Uns ist es ein Anliegen, unseren Klienten ein schnelles und effizientes Service zu bieten. Die elektronische Einsichtnahme in die Urkundensammlung des Grundbuches und des Firmenbuches via Internet hat zu einer Beschleunigung der Erledigungen geführt. Es hat sich bereits durch die Umstellung auf den Web ERV 2007 und durch die Schaffung eines eigenen Urkundenarchivs – Archivium - sehr viel zur sicheren elektronischen Kommunikation und dadurch zur Entlastung der Gerichte getan. Ein weiterer Schritt zur sinnvollen Anwendung elektronischer Mittel wäre die Wiedereinführung der Möglichkeit der Einsichtnahme durch Rechtsanwälte in Exekutionsregister und die Verknüpfung der Insolvenzdateien mit dem EDV System der Justiz.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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