Blawg
hier finden sie die Blawgeinträge.21.04.2009 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Michael Auer,
Wiedereinführung der Möglichkeit der Einsichtnahme in das Exekutionsregister
Wir fordern die dringende Wiedereinführung der Möglichkeit der Einsichtnahme in Exekutionsregister zur Verbesserung des Gläubigerschutzes. Dies würde zu einer wesentlichen Entlastung der Gerichte und Rechtsanwaltschaft führen. Mit der für 1.11.2009 geplanten Umstellung des Grundbuches auf Web-ERV in ganz Österreich und der elektronischen Akteneinsicht bei Gericht ist ein weiterer Schritt in Richtung Entlastung der Gerichte getan und das rechtsanwaltliche Serviceangebot in diesem Bereich komplettiert.
Uns ist es ein Anliegen, unseren Klienten ein schnelles und effizientes Service zu bieten. Die elektronische Einsichtnahme in die Urkundensammlung des Grundbuches und des Firmenbuches via Internet hat zu einer Beschleunigung der Erledigungen geführt. Es hat sich bereits durch die Umstellung auf den Web ERV 2007 und durch die Schaffung eines eigenen Urkundenarchivs – Archivium - sehr viel zur sicheren elektronischen Kommunikation und dadurch zur Entlastung der Gerichte getan. Ein weiterer Schritt zur sinnvollen Anwendung elektronischer Mittel wäre die Wiedereinführung der Möglichkeit der Einsichtnahme durch Rechtsanwälte in Exekutionsregister und die Verknüpfung der Insolvenzdateien mit dem EDV System der Justiz.