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Blawg

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18.08.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Brigitte Birnbaum,
Effiziente Qualitätskontrolle von Sachverständigen entlastet Gerichte

Künftig wird die Eintragung eines Sachverständigen in die Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen auch im Verlängerungsfall auf 5 Jahre beschränkt. Die Zivilverfahrens-Novelle 2009 trägt damit dem Umstand der rasanten wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Entwicklung Rechnung. Der Sachverständige muss im Rahmen des Rezertifizierungsverfahrens einen Nachweis über die von ihm absolvierten Fortbildungsaktivitäten erbringen. Der Gerichtspräsident überprüft dabei nicht nur die Sachkunde, sondern auch die effiziente Abwicklung der übernommenen Gerichtsaufträge durch den Sachverständigen. Dazu zählt die Rechtzeitigkeit der Gutachtenserstattung, aber auch die Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit des Gutachtens.

Wir begrüßen diese kontinuierliche Qualitätskontrolle, die in der Praxis zu einer erheblichen Gerichtsentlastung führt. Dem Gerichtssachverständigen kommt als Helfer des Richters eine besondere Stellung zu. Er muss neben exzellenter Expertise auch über Unabhängigkeit und Verlässlichkeit verfügen und leistet so einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die Rechtssprechung.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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