Blawg
hier finden sie die Blawgeinträge.18.08.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Brigitte Birnbaum,
Effiziente Qualitätskontrolle von Sachverständigen entlastet Gerichte
Künftig wird die Eintragung eines Sachverständigen in die Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen auch im Verlängerungsfall auf 5 Jahre beschränkt. Die Zivilverfahrens-Novelle 2009 trägt damit dem Umstand der rasanten wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Entwicklung Rechnung. Der Sachverständige muss im Rahmen des Rezertifizierungsverfahrens einen Nachweis über die von ihm absolvierten Fortbildungsaktivitäten erbringen. Der Gerichtspräsident überprüft dabei nicht nur die Sachkunde, sondern auch die effiziente Abwicklung der übernommenen Gerichtsaufträge durch den Sachverständigen. Dazu zählt die Rechtzeitigkeit der Gutachtenserstattung, aber auch die Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit des Gutachtens.
Wir begrüßen diese kontinuierliche Qualitätskontrolle, die in der Praxis zu einer erheblichen Gerichtsentlastung führt. Dem Gerichtssachverständigen kommt als Helfer des Richters eine besondere Stellung zu. Er muss neben exzellenter Expertise auch über Unabhängigkeit und Verlässlichkeit verfügen und leistet so einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die Rechtssprechung.