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Blawg

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23.03.2009 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Stefan Prochaska,
Elektronischer Akt hilft bei Einsparungen

Auf Grund der Rezession sind Einsparungen der Systemkosten auch im Justizbereich zu erwarten. Eine Möglichkeit dafür wäre die Einführung des elektronischen Akts bei Gericht und Behörden. Akteneinsicht und das Anfertigen von Abschriften könnte online vorgenommen werden. Die Bearbeitung und Übertragung von Akteninhalten wäre dadurch vereinfacht und besser dokumentierbar. Diese in Unternehmen seit Jahren gängige Praxis könnte dem Staat helfen, effizienter und schlanker zu werden.

Wir sind selbstverständlich für jede Art der Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren. Wir begrüßen die mögliche Einführung des elektronischen Akts grundsätzlich. Er vereinfacht die Bearbeitung der Akten, definiert work flows und macht sie besser dokumentierbar. Wir möchten aber auch daran erinnern, dass Rechtsanwälte bereits in der Vergangenheit Kanzleiarbeiten von Gerichten und Behörden übernommen haben. Schriftsätze werden elektronisch eingebracht, Kopier- und Scannarbeiten finden in den Rechtsanwaltskanzleien statt. Die dafür notwendigen Investitionen in Hard- und Software haben bisher wir getragen. Zusätzliche Leistungen sollten daher auch angemessen verrechnet werden dürfen. Denn für eine funktionierende Justiz ist eine funktionierende Rechtsanwaltschaft unverzichtbar.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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