Blawg
hier finden sie die Blawgeinträge.09.03.2009 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Michael Auer,
Anlassgesetzgebung unerwünscht
Wir kritisieren die derzeitige Anlassgesetzgebung und die seit Jahren geübte Praxis, Gesetzesnovellen über Initiativanträge zu regeln. Aktueller Anlass ist die am 4. März im Bautenausschuss beschlossene Wohnrechtsnovelle 2009.
Diese legt fest, dass die für die Mietzinsbegrenzung maßgeblichen Richtwerte nur noch jedes zweite Jahr zum 1. April erhöht werden. Dem entsprechend kommt es am 1.April 2009 nicht wie vorgesehen zu einer Mietzinserhöhungen, die nächste Anpassung der Richtwerte tritt am 1. April 2010 ein.
Aus unserer Sicht sollte es für derartige Änderungen eine Gesetzesbegutachtung geben, im Zuge derer alle Konsequenzen eines Gesetzes betrachtet werden.
Die kritische Situation, in der sich die Wirtschaft derzeit befindet, darf nicht in volatile Gesetzgebungsakte münden: Wir fordern, eine Gesetzesbegutachtungen für Gesetzesnovellen, Anlassgesetzgebung wie sie im Fall der Wohnrechtsnovelle geübt wurde, sehen wir äußerst kritisch.