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hier finden sie die Blawgeinträge.21.09.2015 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Elisabeth Rech,
Grunderwerbsteuer Neu
Die Steuerreform 2015/16 bringt mit Jahreswechsel umfangreiche Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes. Übertragungen von Immobilien werden größtenteils empfindlich teurer. Betroffen sind sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Übertragungen, etwa durch Schenkungen, Erbschaften oder im Zusammenhang mit der Auflösung einer Ehe. Es erhöht sich sowohl die Bemessungsgrundlage – anstelle des dreifachen Einheitswertes tritt der wesentlich höhere Grundstückswert – als auch innerhalb der Familie der Steuersatz, der zukünftig als Stufentarif zwischen 0,5%-3,5% ausmachen wird. Auf Antrag kann die Grunderwerbsteuer in Raten auf bis zu 5 Jahre verteilt bezahlt werden.
Sie erhöht sich dabei jedoch um 2% pro Jahr.
Wann der richtige Zeitpunkt für eine Liegenschaftsübertragung ist, welche Art der Übertragung die vernünftigste ist, und wie sie am sichersten ausgestaltet werden kann, ist individuell zu prüfen. Dazu gehören auch Überlegungen, wie die Liegenschaft künftig genutzt werden soll oder wie sichergestellt werden kann, dass sie nicht sofort veräußert oder belastet wird.Die Eintragung eines Wohnrechtes oder eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes im Grundbuch hat schon so manchen Übergeber einer Liegenschaft vor bösen Überraschungen bewahrt.
Ihr Rechtsanwalt/Ihre Rechtsanwältin berät Sie umfassend.Sie verfügen aufgrund ihrer Ausbildung und Tätigkeit über das Wissen und die Erfahrung, welche Regelungen im Ernstfall auch vor Gericht halten und worauf in diesem Zusammenhang bei der Gestaltung von Verträgen besonders zu achten ist. Unter www.rechtsanwaelte.at finden Sie weitere Informationen samt Fallbeispielen sowie den Grunderwerbsteuer-Rechner. Mit ihm können Sie überblicksmäßig feststellen, ob eine Übertragung Ihrer Immobilie innerhalb der Familie vor dem 1.1.2016 sinnvoll sein könnte.