Blawg
hier finden sie die Blawgeinträge.07.09.2015 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Brigitte Birnbaum,
Verantwortungsvoll Vererben
Verantwortungsvoll Vererben
Das Erbrecht wurde geändert, was bedeutende Folgen hat.
Ende Juli wurde das Erbrechts-Änderungsgesetz kundgemacht, das einige teils noch aus 1811 stammende Passagen des ABGB inhaltlich und sprachlich modernisiert.
Positiv ist aus der Sicht des Familienrechtlers die – wenn auch nur bescheidene – Stärkung der Rechte des Lebensgefährten. Haben Verstorbener (bisher Erblasser genannt) und Lebensgefährte während der letzten drei Jahre zusammengelebt und war der Verstorbene im Todeszeitpunkt mit jemand anderem weder verheiratet noch verpartnert, kann der Lebensgefährte noch ein weiteres Jahr in der Wohnung verbleiben. Gibt es keinen gesetzlichen Erben, fällt dem Lebensgefährten – ehe der Staat zum Zug kommt – sogar die gesamte Erbschaft zu.
Die Novelle hätte die Chance für eine Legaldefinition der Lebensgemeinschaft geboten. Das ist gewiss schwierig, aber der Rechtssicherheit dienlich. Diese Chance wurde nicht genutzt. Die Rechtsanwaltschaft hat im Begutachtungsverfahren vergeblich darauf hingewiesen.
Im August ist die Europäische Erbrechtsverordnung anwendbar geworden. Sie regelt unter anderem Zuständigkeit, anzuwendendes Recht und Vollstreckung in Erbsachen. Für alle Entscheidungen in Erbsachen sind künftig die Gerichte jenes EU-Staates zuständig, in dem der Verstorbene im Todeszeitpunkt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, wobei die Gerichte ihr eigenes Recht anwenden. Der Verstorbene kann aber im Rahmen einer letztwilligen Verfügung bestimmen, dass sein Heimatrecht zugrunde gelegt werden soll. Solch eine Rechtswahl eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten, birgt aber auch die Gefahr des Missbrauchs.
Nehmen Sie dazu die Beratung einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts in Anspruch.