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hier finden sie die Blawgeinträge.20.04.2015 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Elisabeth Rech,
Unvollkommen
Es bringt Änderungen – das geplante Strafrechtsänderungsgesetz 2015. Im Bereich der Vermögensdelikte werden die Strafdrohungen erheblich reduziert. Es sind eine beträchtliche Erhöhung der Wertgrenzen, die Neuregelung der Gewerbsmäßigkeit und die Senkung der Strafdrohung für gewisse (leichte) Formen des Einbruchsdiebstahls geplant. Es geht aber auch in die andere Richtung. Im Bereich der Körperverletzungsdelikte soll es eine massive Erhöhung der Strafdrohungen geben. Neue Delikte vor allem im persönlichen Bereich sind auch geplant. Eines davon nennt sich Zwangsheirat und stellt unter Strafe, eine Person mit Gewalt zur Eheschließung oder zur Verpartnerung zu zwingen. Neu ist auch die Bestimmung gegen die fortgesetzte Belästigung im Wege der Telekommunikation, auch Cybermobbing genannt. Und es soll das Sexualstrafrecht weiter ausgebaut werden. Gerade die Neuregelungen in diesen persönlichen Bereichen sind hochsensibel. Es wird Verhalten kriminalisiert, das in der Regel mit Ausnahme der unmittelbar Beteiligten keine Zeugen kennt. Für die Entscheidungsfindung eine Herausforderung. Man kann natürlich darüber diskutieren, ob die einzelnen Bestimmungen tatsächlich notwendig sind und ob ihr Platz nicht besser im Verwaltungsstrafverfahren wäre. Nicht zu diskutieren ist nach Sicht der Rechtsanwaltschaft darüber, dass erneut die Beschuldigtenrechte unbeachtet geblieben sind. Gerade bei Delikten mit von Haus aus schwieriger Beweissituation muss der Gesetzgeber alles vorsorgen, damit nicht Unschuldige verurteilt werden. Und dazu gehört die notwendige Verteidigung bei kontradiktorischer Vernehmung. Es gibt keine Begründung, diese nicht im Rahmen des geplanten Gesetzes umzusetzen. Außer sie ist vom Gesetzgeber nicht gewollt. Und das wollen wir doch nicht glauben müssen.