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hier finden sie die Blawgeinträge.23.03.2015 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Stefan Prochaska,
Immobilien und neue Steuern
Das Steuerpaket, das vergangene Woche im Ministerrat beschlossen wurde, wirft bereits seine Schatten voraus. Die Bürgerinnen und Bürger sind verunsichert, welche Steuerbelastungen auf sie zukommen werden. Schon jetzt erkundigen sich viele in unseren Kanzleien, ob sie ihre Wohnung sofort auf den Sohn oder die Tochter übertragen sollen und welche Kosten damit verbunden sind. Fix ist, dass sich ab 2016 Immobilienübertragungen verteuern werden: Die Grunderwerbsteuer (GrEst) und die Immobiliensteuer (Immo-Est) werden angehoben. Bei der GrEst zahlt man bei einem Wert der Immobilie bis 250.000 Euro vorerst nur 0,5 Prozent; bis zu einem Wert von 400.000 schon zwei Prozent und bei Immobilien mit höherem Wert liegt die GrEst bei 3,5 Prozent. Die GrEst soll künftig auch bei der Weitergabe innerhalb der Familie nach dem Verkehrswert und nicht nach dem bisher günstigeren Einheitswert berechnet werden – was vom Effekt her höhere Steuereinnahmen bringt und der Idee einer Erbschaftssteuer gleichkommt. Die Immobilienertragssteuer wird von 25 auf 30 Prozent angehoben. Als Bemessungsgrundlage dient die Differenz zwischen Anschaffungs- und Verkaufspreis. Man sollte im Einzelfall genau prüfen, ob eine Übertragung von der Elterngeneration auf die Kinder sinnvoll ist. Denn der Anschaffungspreis einer Eigentumswohnung vor zehn, zwanzig Jahren war deutlich niedriger als heute – die Differenz zum heutigen Verkaufspreis beschert womöglich eine saftige Steuerzahlung. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kennen sich mit Steuern und Immobilien bestens aus. Reden Sie mit uns, wir bieten Ihnen die umfassende Beratung und vor allem das Service bei der gesamten Abwicklung.