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hier finden sie die Blawgeinträge.02.03.2015 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Michael Auer,
Insolvenz in Europa
Eine neue Verordnung wird die bisherigen europäischen Vorschriften zum Insolvenzrecht ersetzen.
Der neue Trend europäischer Insolvenzpolitik ist der, dass grenzüberschreitend wirtschaftlich rentablen Unternehmen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, eine zweite Chance gegeben werden soll.
Die europäische Verordnung über Insolvenzverfahren wird im Wesentlichen wie folgt neu gefasst:
• Grundsätzlich rentable Unternehmen sollen bessere Überlebenschancen erhalten. Die Eröffnung von Sekundärverfahren in anderen Mitgliedstaaten soll vermieden werden.
• Der Schutz der Interessen der Gläubiger soll sichergestellt werden.
• Die Umstrukturierung von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen soll einfacher werden.
• Der Anwendungsbereich wird insofern vergrößert, als die neue Verordnung für Insolvenzverfahren juristischer und natürlicher Personen gelten soll. Gleichzeitig sollen mehr insolvenzbegleitende Verfahren der Mitgliedstaaten in den Geltungsbereich der Verordnung einbezogen werden.
• Vermeidung von „Insolvenztourismus“ durch Prüfung des Gerichtes, ob die Sitzverlegung eines verschuldeten Unternehmens kurz vor der Insolvenz gerechtfertigt und nicht missbräuchlich war.
• Über das europäische Justizportal soll eine Vernetzung der Insolvenzregister erfolgen, um Gläubigern und Unternehmen einen einfachen Zugang zu allen nationalen Insolvenzregistern zu ermöglichen.
Insgesamt soll das Insolvenzverfahren über die Grenze effizienter werden, um damit die politisch im Vordergrund stehende Sanierung des Unternehmens möglich zu machen.