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Blawg

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23.02.2015 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Stefan Prochaska,
Noch mehr Daten auf Vorrat

PNR ist das Kürzel, das uns im Namen der Sicherheit noch auf vielen Wegen begleiten wird. Für „Passenger Name Record“ steht es, nichts anderes als die Aufzeichnung und Speicherung aller Fluggastdaten in Europa steckt dahinter. Die EU hat sich darauf festgelegt, dass Name, Adresse und Kreditkartennummer eines jeden Fluggastes gespeichert werden. Das EU-Parlament hat seine bislang ablehnende Haltung zum Sammeln von Daten auf Vorrat aufgegeben. Bis Ende des Jahres soll ein EU-Gesetz ausverhandelt sein. Wir erinnern uns, dass der Europäische Gerichtshof im April vergangenen Jahres die Vorratsdatenspeicherung wegen Unverhältnismäßigkeit und wegen des Eingriffs in die Grundrechte der Bürger aufgehoben hat. Jetzt führt die EU sie erneut ein. Fahnder sollen damit Terroristen aufspüren und sog. „schwere transnationale Verbrechen“ verfolgen können. Was konkret ist geplant? Ein Diskussionspapier der Europäischen Agentur für Grundrechte sieht vor, dass Fluggastdaten sieben Tage lang in personalisierter Form gespeichert werden, danach werden sie bis zu fünf Jahre anonymisiert aufbewahrt – mit der Möglichkeit, die Daten zu re-personalisieren, um etwa bei Verdacht auf Teilnahme an terroristischen Akten konkrete Personenauskünfte an Behörden zu geben. Um den Zugang zu diesen Daten zu kontrollieren, soll es auf nationaler Ebene Datenbeauftragte geben, die gleichzeitig für den Datenfluss zwischen den europäischen Staaten zuständig sind. Bürger sollen erfahren dürfen, welche Flugdaten über sie aktuell gespeichert sind und die Löschung dieser verlangen können. Was davon umgesetzt wird bleibt abzuwarten. PNR wird im Namen der Sicherheit eingeführt. Im Namen der Grundrechte warnen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte davor, die Freiheit des Individuums weiter einzuschränken.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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