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Blawg

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09.02.2015 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Brigitte Birnbaum,
Erfolgsstory Treuhandbuch

Erfolgsstory Treuhandbuch

Finden Sie Kontrolle unangenehm, zeitraubend und entmündigend? Auch dann, wenn es um die Sicherheit von 40 Milliarden geht? Das glauben wir nicht!

Daher hat die Wiener Anwaltschaft vor 15 Jahren das elektronische Anwaltliche Treuhandbuch (eATHB) begründet. Seither wurden mehr als 110.000 Treuhandschaften mit einem Finanzvolumen von fast 40 Milliarden Euro umgesetzt. Und die Tendenz ist steigend; zuletzt 2014 mit der höchsten Zahl an Treuhandschaften, nämlich 10.438 und einer Summe von knapp fünf Milliarden Euro.

In diesen 15 Jahren ist das eATHB laufend weiter entwickelt worden, um es auf dem letzten technischen Stand zu halten und den KollegInnen anwenderfreundliche Versionen zur Verfügung zu stellen. Sowohl an der Entstehung als auch an der Weiterentwicklung waren die größeren Banken und Kreditinstitute am Wiener Platz aktiv beteiligt. Denn ihnen war es ein Anliegen, gemeinsam mit der Rechtsanwaltschaft ein Instrumentarium zu entwickeln, das den korrekten und von den Parteien vorgegebenen Geldlauf sicherstellt.
Heute schätzen sie den Schutz des eATHB für ihre Kunden und sich selbst.

Die Wiener Rechtsanwälte sind verpflichtet, die ihnen anvertrauten Treuhandgelder über elektronisch besonders gesicherte Anderkonten abzuwickeln. Über diese Konten kann nur nach Erteilung des „Freigabesiegels“ durch die Rechtsanwaltskammer
Wien disponiert werden. Andere Dispositionen, wie etwa Barbehebungen, sind damit ausgeschlossen.

Das eATHB bietet begleitende Kontrolle durch qualifizierte und engagierte Mitarbeiter und Schutz durch die gesetzlich vorgeschriebene Vertrauensschadenversicherung.

Ohne Kontrolle wäre es vielleicht einfacher. So sicher wie heute wäre es nicht.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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