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Blawg

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02.02.2015 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Michael Auer,
Abstimmen in der EU

Wer etwas bewegen will, muss wissen nach welchen Regeln abgestimmt wird. Dies gilt umso mehr, als sich die Abstimmungsregeln in der EU nun geändert haben. Im Fall der qualifizierten Mehrheit, die bei den meisten Kompetenzgrundlagen vorgesehen ist, gilt jetzt der Grundsatz der sogenannten doppelten Mehrheit, nämlich jener der Staaten und der nach der Größe der Bevölkerung. Im Rat ist die doppelte Mehrheit dann erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Mitglieder des Rates zustimmen, die wieder zusammen mindestens 65 Prozent der gesamten Bevölkerung der EU repräsentieren müssen. Diese Neuregelung hat das Ziel, stärker an die zu vertretende Bevölkerung anzuknüpfen. Um bevölkerungsmäßig kleinere Mitgliedstaaten nicht zu benachteiligen wurde neu festgelegt, dass mindestens vier Mitgliedstaaten für eine Sperrminorität erforderlich sind, wobei Gegenstimmen und Enthaltungen mitzählen. Damit erhöht sich die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Rates auf 72 Prozent, wenn der Rat nicht auf Vorschlag der Kommission handeln will. Das sind bei 28 Mitgliedsstaaten 21 notwendige Stimmen. Ab dem 1.4.2017 besteht schon für sieben Mitgliedsstaaten in der EU oder 19,25 Prozent der Bevölkerung die Möglichkeit, einen Rechtsakt abzulehnen. Bis dahin gilt die Übergangsregelung, wonach auf Antrag eines Mitgliedsstaates nach den bisherigen Regeln abgestimmt werden muss. Erfolgreiche europäische Abstimmungspolitik bedeutet, dass bis 31.3.2017 qualifizierte Mehrheiten nach zwei Systemen zu berechnen sind.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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