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hier finden sie die Blawgeinträge.02.02.2015 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Michael Auer,
Abstimmen in der EU
Wer etwas bewegen will, muss wissen nach welchen Regeln abgestimmt wird. Dies gilt umso mehr, als sich die Abstimmungsregeln in der EU nun geändert haben. Im Fall der qualifizierten Mehrheit, die bei den meisten Kompetenzgrundlagen vorgesehen ist, gilt jetzt der Grundsatz der sogenannten doppelten Mehrheit, nämlich jener der Staaten und der nach der Größe der Bevölkerung. Im Rat ist die doppelte Mehrheit dann erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Mitglieder des Rates zustimmen, die wieder zusammen mindestens 65 Prozent der gesamten Bevölkerung der EU repräsentieren müssen. Diese Neuregelung hat das Ziel, stärker an die zu vertretende Bevölkerung anzuknüpfen. Um bevölkerungsmäßig kleinere Mitgliedstaaten nicht zu benachteiligen wurde neu festgelegt, dass mindestens vier Mitgliedstaaten für eine Sperrminorität erforderlich sind, wobei Gegenstimmen und Enthaltungen mitzählen. Damit erhöht sich die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Rates auf 72 Prozent, wenn der Rat nicht auf Vorschlag der Kommission handeln will. Das sind bei 28 Mitgliedsstaaten 21 notwendige Stimmen. Ab dem 1.4.2017 besteht schon für sieben Mitgliedsstaaten in der EU oder 19,25 Prozent der Bevölkerung die Möglichkeit, einen Rechtsakt abzulehnen. Bis dahin gilt die Übergangsregelung, wonach auf Antrag eines Mitgliedsstaates nach den bisherigen Regeln abgestimmt werden muss. Erfolgreiche europäische Abstimmungspolitik bedeutet, dass bis 31.3.2017 qualifizierte Mehrheiten nach zwei Systemen zu berechnen sind.