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hier finden sie die Blawgeinträge.22.12.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Stefan Prochaska,
Neue Gesetze ab 2015
Der Jahreswechsel bringt auch immer Neues. Von den Gesetzen, die ab 1.1.2015 in Kraft treten, sind Private wie Unternehmer betroffen. Sie bringen viele neue Vorschriften, die es zu beachten gilt. Hier ein kurzer Überblick, was uns erwartet: Die Bürger können sich künftig bei Strafoder Zivilverfahren im Wege der Gesetzesbeschwerde direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden, wenn sie meinen, wegen einer verfassungswidrigen Bestimmung verurteilt worden zu sein. Davon ausgenommen sind Angelegenheiten des Mietrechts. An dieser Stelle bereits mehrfach kritisiert wurde die fehlende Mietrechtsreform. Die aus Sicht der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nur als Stückwerk vorliegende „Wohnrechtsnovelle 2015“ überträgt die Erhaltungspflicht von Thermen klar in die Verantwortung von Vermietern, bleibt aber das Ziel schuldig, für Mieter und Vermieter insgesamt Rechtssicherheit zu schaffen. Positiv zu nennen ist, dass ab Juli 2015 in familienrechtlichen Verfahren für Minderjährige die Gebührenpflicht entfällt, Beschuldigte stärker in die Bestellung von Sachverständigen eingebunden werden und Privatgutachten eingebracht werden können. Die EU-Erbrechtsverordnung vereinfacht grenzüberschreitende Verlassenschaftsverfahren. Die Staatsbürgerschaft des Erblassers verliert an Bedeutung, künftig entscheidet der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort des Verstorbenen, welches Gericht zuständig und welches Recht anzuwenden ist. Ab Jänner müssen große Unternehmen in Österreich Energie sparen. Konkret verpflichtet sie das Energieeffizienzgesetz, dass ab 250 Beschäftigten und mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz Energieeffizienzmaßnahmen getroffen werden müssen. Es zahlt sich aus, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu befragen. Wir sind immer auf dem neuesten Stand der Gesetze.