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15.12.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
StPO 2015

2015 steht vor der Tür und damit wie fast jedes Jahr eine Änderung der Strafprozessordnung. Der zweite Berufsrichter kehrt zurück, so sieht es das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 (BGBl. I Nr. 71/2014) vor. Zuvor aus Einsparungsgründen abgeschafft, ist er zukünftig im Verfahren wegen bestimmter Straftaten wieder willkommen. Der Privatsachverständige hat es erneut nicht in das Verfahren geschafft. Aber der Beschuldigte kann eine Umbestellung auf eine nach den Kriterien der Sachkunde qualifiziertere Person vorschlagen. Bei Weigerung des Staatsanwaltes, diesem Vorschlag zu entsprechen, entscheidet das Gericht. Angeklagte können zur Befragung eines Sachverständigen eine Person mit besonderem Fachwissen beiziehen. Im Gegensatz zu früher darf diese Person auch selbst Fragen stellen. Der Pauschalbetrag für die Kosten der Verteidigung wird um 100% erhöht. Die Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens soll in Zukunft überprüft werden. Ist es nicht innerhalb von drei Jahren beendet, muss der Staatsanwalt das bei Gericht begründen. Eine Verlängerung der Frist, wenn auch mit der Feststellung, dass das Beschleunigungsgebot verletzt ist, ist im Gesetz vorgesehen. Ein Instrument, dessen man sich vor 15 Jahren entledigt hat, kehrt in das Gesetz zurück. Gemeint ist die Strafverfügung, also die schriftliche Entscheidung in einem Strafverfahren ohne Hauptverhandlung. Auch wenn dagegen Einspruch möglich ist, der Rechtsschutz hat sich reduziert. Die StPO entwickelt sich weiter, und zwar durchaus positiv. Die negativen Rückschläge haben wir regelmäßig Einsparungen zu verdanken. Daher ein Wunsch für 2015: Die Justiz ist keine Cashcow. Behandeln wir sie daher auch nicht so.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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