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hier finden sie die Blawgeinträge.25.11.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Michael Auer,
Benachteiligt
Die Wohnrechtsnovelle 2015 – WRN 2015 liegt als Regierungsvorlage öffentlich auf, womit die Erhaltung von Heizthermen, Warmwasserboilern und sonstigen Wärmebereitungsgeräten in die Pflicht der Vermieter gestellt werden. Das gilt im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes uneingeschränkt und im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes für Wohnungsmietverträge. Nachdem der Gesetzgeber die Vermieter mit den Kosten des Energieausweises
belastet hat, wurde den Vermietern mit dem ersten Stabilitätsgesetz 2012 die Immobilienertragsteuer auferlegt, die eine Besteuerung von Grundstücks- und Liegenschaftsgewinnen bei Veräußerungen mit sich brachte. Der nächste Schritt ist jetzt die Aufnahme der Thermenerhaltung, der Warmwasserboiler und gleichartiger Wärmebereitungsgeräte in die Zahlungspflicht der Vermieter. Selbstverständlich gilt diese Erweiterung der Erhaltungspflicht zu Lasten der Vermieter auch für Mietverträge, die vor dem 1. März 2015, dem Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens, oft ganz anders lautend geschlossen wurden. Das Ziel Rechtssicherheit zu schaffen, wird damit grundlegend verfehlt, weil tausende, bereits abgeschlossene, Mietverträge damit ihre diesbezügliche Verbindlichkeit verlieren. Dieser erneute Eingriff in Altverträge wird wieder zu Streit führen und ist auch künftig nicht fair, weil er einseitig und ohne Gegenleistung eines angemessenen Mietzinses die Vermieter grob benachteiligt. Ein liberales und zeitgemäßes Mietrecht, wie es uns schon für die Legislaturperiode 2008 bis 2013 versprochen wurde, sieht anders aus. Eine Reform des Mietrechtes ist das auch nicht. Was ist es dann?
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