Blawg
hier finden sie die Blawgeinträge.19.11.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Stefan Prochaska,
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Auch wir Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte sind von der Frage aller Fragen betroffen: Bekommen wir eine Pension und wie hoch ist sie? Es ist nur allzu verständlich, dass wir alle die Antwort darauf gerne in die Zukunft verschieben. Aber es stehen diesbezüglich in den Vorsorgeeinrichtungen der Rechtsanwaltskammern wichtige Entscheidungen an. Wir erinnern auf diesem Wege daran, dass ein neues Anlagegefäß in der Pensionsvorsorge geschaffen wurde – der AVO Plus. Mit 01. 01. 2015 soll AVO Plus starten. Bisher war es so, dass jede(r) mangels expliziter Wahl in den AVO Classic eingestuft wurde. Der AVO Classic wird nach dem strengen Grundsatz des Kapitalerhalts (auf zwei Jahre) gemanagt und hat daher ein extrem risiko- und ertragsarmes Profil. Es wirkt sich auf längere Sicht deutlich aus, wie der jährlich im Rahmen der Zusatzpension Teil B von den Wiener Kolleginnen und Kollegen eingezahlte Betrag von EUR 4.200,00 verzinst wird. Aufgrund der derzeitigen und wohl einige Zeit andauernden Phase tiefer Zinsen ist es extrem schwierig, mit dem vorhandenen Risikospielraum einen Ertrag zu erwirtschaften. Daher hat die Rechtsanwaltskammer Wien im Anlageausschuss aller Rechtsanwaltskammern seit Jahren für die Schaffung des AVO Plus argumentiert. Er umfasst ein sehr vernünftiges Risiko und Ertragsprofil (maximaler Verlust pro Jahr 5 Prozent), wodurch auch in der derzeitigen Marktlage eine akzeptable Rendite möglich werden dürfte. Wie bisher stehen auch die Anlagegefäße AVO 30 und AVO 50 als Optionen für die Pensionsvorsorge zur Verfügung. Es mögen sich alle Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig informieren, ob für sie ein Wechsel in den AVO Plus in
Frage kommt. Die Frist dafür endet am 30.11.14.