Blawg
hier finden sie die Blawgeinträge.03.11.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Brigitte Birnbaum,
Ein guter Anfang
Eine wirklich erfreuliche Nachricht: Mit der Gerichtsgebühren-Novelle 2014 (das Begutachtungsverfahren ist im Laufen) wird die Gebührenpflicht für Minderjährige
in Verfahren mit familienrechtlichem Bezug entfallen. Dazu zählen Anträge auf persönliche Kontakte oder Anträge auf Informations-, Äußerungs- und Vertretungsrecht, Adoptionen minderjähriger Wahlkinder oder Unterhaltsexekutionen. Bestellt das Gericht einen Kinderbeistand oder Besuchsmittler, kommt es zu einer Reduktion der bisher vollkommen unangemessenen Gebühren. Für Einkommensschwache wird die einvernehmliche Scheidung über Antrag generell gebührenfrei. Das ist nicht nur für die – ohnedies oft in schwierigen Situationen steckenden – Familien erfreulich. Das ist nicht nur ein wichtiger Schritt zur Humanisierung des Justizsystems. Das ist auch ein großer Erfolg für die Rechtsanwaltskammer Wien, die seit Jahren beharrlich für eine Senkung der Gerichtsgebühren gekämpft hat. Freilich sollte das vom Justizminister präsentierte Paket erst einen Anfang darstellen. Sind doch insgesamt die Gerichtsgebühren innerhalb von nur drei Jahren um 19 Prozent gestiegen, in Zahlen ist das ein Mehr von 130 Millionen Euro. Wird die Gerichtsgebühren-Novelle 2014 zum Gesetz, kostet das die Republik nicht einmal eineinhalb Millionen Euro. Ein solcher Rabatt ist auch in Zeiten des Sparens leistbar, denn noch immer fließt über die Gerichtsgebühren ein höherer Betrag in die Staatskasse als der Justizbetrieb unter Ausklammerung des Strafvollzugs kostet. Wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden weiterhin darüber wachen, dass Österreich über ein gut funktionierendes und für die Bürger leistbares Justizsystem verfügt.