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hier finden sie die Blawgeinträge.27.10.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Michael Auer,
Unterwegs in Europa
Unterwegs in Europa
Am 8. 10. 2014 hat der Rat der Europäischen Union einen neuen Richtlinienvorschlag über den grenzüberschreitenden Datenaustausch bei Verkehrsdelikten angenommen.
Damit soll der wechselseitige Zugang zu Fahrzeugzulassungsdaten zwischen den EU-Mitgliedstaaten mit der Hilfe eines elektronischen Datenaustauschnetzes ermöglicht werden. Verkehrsdelikte und deren Verursacher können damit innerhalb der Europäischen Union identifiziert werden. Der Mitgliedsstaat, in dem das Delikt begangen wurde, wird das Recht behalten, über die zu fällende Strafe nach nationalem Recht zu entscheiden.
Aufgrund der neuen Rechtsgrundlage wird diese Richtlinie jetzt auch in Großbritannien, Irland und Dänemark anzuwenden sein. Diese Länder haben im Gegensatz zu allen anderen EU-Mitgliedsstaaten, die diese Richtlinie bis 6. 5. 2015 umzusetzen haben, bis 6. 5. 2017 Zeit, ihr nationales Recht entsprechend anzupassen.
Acht Straßenverkehrsdelikte sind von der Richtlinie erfasst: Geschwindigkeitsübertretung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, Überfahren eines roten Lichtzeichens, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren unter Drogeneinfluss, Nichttragen eines Schutzhelms, unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens und die rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren.
Denken Sie daran, wenn Sie in Europa unterwegs sind.