Blawg
hier finden sie die Blawgeinträge.20.10.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Stefan Prochaska,
Recht auf Verschwiegenheit
Da ist sie wieder – die Diskussion um die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Nachdem der Europäische Gerichtshof die entsprechende EU-Richtlinie im April des heurigen Jahres gekippt hat, diskutieren wir in Österreich über eine Nachfolgeregelung. Der Justizminister wünscht sich eine solche, um eine wichtige „Ermittlungsmöglichkeit“ im Falle von schwerster Kriminalität zur Hand zu haben. Dies um den Preis eines massiven Eingriffs in die Grundrechte der Bürger. Denn um auch nur in Fällen schwerster Kriminalität auf die Daten zugreifen zu können, müssen eben alle Daten auf Vorrat gespeichert werden. Wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben uns immer gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, weil wir den damit verbundenen Eingriff in die Rechte der Bürger für unverhältnismäßig erachten: Missachtung des Datenschutzes und der Privatsphäre, das Fernmelde- und Kommunikationsgeheimnis werden ebenso unterlaufen, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Unschuldsvermutung. Wir Rechtsanwälte sind unseren Klientinnen und Klienten gegenüber verpflichtet zu Verschwiegenheit und Loyalität. So steht es im Gesetz (RAO § 9 Abs 2). Würden die Kommunikationsdaten mit unseren Klienten gespeichert, würde die Verschwiegenheit untergraben. Die Klienten sollten das Recht haben, dass ihre vertrauliche Kommunikation mit uns Rechtsanwälten absolut vertraulich bleibt und keine Daten darüber gespeichert werden. Es gibt somit viele Gründe gegen die Vorratsdatenspeicherung zu sein. Deshalb sprechen wir uns als Stand zum wiederholten Male klar gegen dieses Instrument zur unkontrollierten Überwachung aus.