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Blawg

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13.10.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
Kontrolle der Normen

Ein lang gehegter Wunsch der Rechtsanwaltschaft geht in Erfüllung. Mit 1. Jänner 2015 gibt es den Parteiantrag auf Normenkontrolle. Der Gesetzgeber hat aber einen Katalog von Ausnahmen vorgesehen. Sie reichen vom Abstammungs- über das Besitzstörungsverfahren bis zum Insolvenzverfahren. Zwei umfangreiche Rechtsgebiete, die in diesem Ausnahmekatalog ebenfalls enthalten sind, schmerzen besonders. Es handelt sich dabei um Materien, die jeden von uns treffen und existenzgefährdend sein können, nämlich das Mietrecht und das Verfahren der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, insbesondere Auslieferung, Übergabe, Rechtshilfe und gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung. Das Mietrecht ist schon lange das Stiefkind der Politik. Keiner traut sich wirklich drüber. Änderungen gibt es dafür umso öfter. Seine Konsistenzlosigkeit ist das Ergebnis. Es ist unstimmig und wie Spezialisten auf diesem Gebiet behaupten, ungerecht bis zur Verfassungswidrigkeit. Die Dringlichkeit der Verfahren kann nicht der Grund für die Ausnahme sein. Sonst hätte der Gesetzgeber nicht vor einiger Zeit Schlichtungsstellen vorgeschaltet und damit die Verfahrensdauer wesentlich verlängert. In Strafsachen sollen alle Formen der justiziellen Zusammenarbeit ausgenommen werden. Wie es in den Erläuterungen heißt, um Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden. Diese Schwierigkeiten zu meistern kann der Gesetzgeber den Rechtsanwälten und anschließend den Verfassungsrichtern vertrauensvoll überlassen. Schließlich ist es deren Profession. Könnte es nicht sein, dass gerade auf diesen beiden Rechtsgebieten das Auge der Verfassungsrichter
unerwünscht ist? Und dass das der Grund für die Aus- nahme ist? Es ist noch nicht zu spät, den Mut unserer Politiker einzufordern.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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